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Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0 – Mischungen, Milchfett 10 bis 15 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst genießbare Mischungen und Zubereitungen aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT, ausgenommen Margarine. Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen gehören in 1517.90.91.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionMargarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
UnterpositionMargarine, ausgenommen flüssige Margarine
Unterpositionandere
Zolltarifnummermit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHTDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1517.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1517.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1517.90.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1517.90.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen …
✓andere, also nicht: Margarine, ausgenommen flüssige MargarineDie Ware ist eine genießbare Mischung oder Zubereitung aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen und keine Margarine.
✓mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHTDie Ware muss einen Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT bis 15 GHT haben. Liegt der Milchfettgehalt nicht in diesem Bereich, gehört sie zu einer der anderen Nummern dieser Ebene.
1517.90.10.00.0Genießbare Fettmischungen mit Milchfett

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1517.90.10

ZolltarifnummerWortlaut
1517.90.10.00.0mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1517.90.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1517.90.9974Zur Zusammensetzung und Beschaffenheit wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verwendung: Kindernahrung (hypoallergenes Pulver) und/oder Säuglingsmilchnahrung. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. …
1517.90.9117Mischung aus pflanzlichen Fetten und Ölen. Verwendung: für die Produktion von Kindernahrung. Handelsübliche Maßeinheit: 190 kg Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Informationen vor. Ein …
1517.90.932Bei der durch Abbildungen und Angaben des Anmelders veranschaulichten Ware handelt es sich um eine mehr als 100 Jahre alte Antiquität in Form einer französischen Münze. Die runde Goldmünze mit dem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0

€
1517.90.10.00.0Drittlandszoll8,3 % + 28,40 EUR je 100 kg–––
1517.90.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 28,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
1517.90.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 28,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8,3 % + 28,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 28,40 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 % + 24,85 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 28,40 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + 28,40 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 28,40 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 26,10 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 28,40 EUR je 100 kg
Mexiko0 % + 28,40 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 28,40 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 28,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 28,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 28,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
2021/181612.10.2021Eine feste, teilweise hydrierte Palmölmasse mit kleinen Mengen Zusätzen, die als Kakaobutterersatz dient, wurde in die Warennummer 1517.90.99 eingereiht.1517.90.99
2018/186428.11.2018Eine Ware aus Fischöl mit zugesetzten Tocopherolen und Sonnenblumenöl als Trägersubstanz wurde in die Warennummer 1517.90.99 eingereiht.1517.90.99
3513/9203.12.1992Zubereitetes Öl aus Samen der Gelben Nachtkerze in Gelatinekapseln für den Einzelverkauf wurde in die Warennummer 1517.90.99 eingereiht.1517.90.99

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/1528.04.2016Das Urteil C-233/15 klärt, wann eine Pflanzenölmischung als genießbare Pflanzenölmischung in die Warennummer 1517.90.91 eingereiht wird.
C-292/2215.06.20231. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der …
C-410/0817.12.2009Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1517.90.10

  1. 01.01.19721517.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT“
  2. 01.01.19721517.90.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1517.90.10.00.0

Gilt für Waren mit Ursprung Belarus unter 1517.90.10.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 1517.90.10.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 1517.90.10.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 1517.90.10.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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