01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1704.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1704.90.518-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1704.90.51.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1704.90.51.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0?
- ×Kaugummi, auch mit Zucker überzogen1704.10
- ×Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe1704.90.10.00.0
- ×weiße Schokolade1704.90.30.00.0
- ×Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen1704.90.55.00.0
- ×Dragees1704.90.61.00.0
- ×andere, also nicht: Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr1704.90.65.00.0, 1704.90.71.00.0, 1704.90.75.00.0, 1704.90.81.00.0 und 1 weitere
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1704.90.51
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1704.90.51.00.0 | Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1704.90.51 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI46482/25-1Deutschland | Zuckerware ohne Kakaogehalt; Rohmasse. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um eine braune, typisch nach … | 10.05.2029 |
| DEBTI46475/25-1Deutschland | Zuckerware ohne Kakaogehalt; Karamell-Paste. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine … | 04.05.2029 |
| DEBTI18039/25-1Deutschland | Zuckerware ; Rohmasse Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um eine braune, typisch nach Toffee riechende und … | 17.08.2028 |
| SEBTITV-2025-18842Schweden | Zuckerkonfekt, laut Angabe weiße Glasur, gefroren in einem Spritzbeutel zu 1 kg. Verpackt in einem Karton mit 6 … | 15.10.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1704.90.65 | 104 | Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons, die in einer unechten Warenzusammenstellung mit einem Plüschtier und Schokoladenartikeln gehandelt werden. Die Gummibonbons sind … |
| 1704.90.99 | 86 | Zuckerware; Halva Bei der Ware handelte es sich um Halva mit Pistazien. Sie ist verpackt in einer Kunststofftiefziehschale welche in einem Kunststofffolienbeutel umverpackt ist, der bedruckt ist mit … |
| 1704.90.71 | 53 | Zuckerware; Hartkaramelle Bei der Ware handelt es sich um einen Lutscher, der in einer unechten Warenzusammenstellung mit einer Plüschfigur, einem Schokoladenriegel und Schokoladen-Hohlfigur (alle … |
| 1704.90.75 | 24 | Weichkaramellriegel. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Weichkaramellriegel mit Albumin. Die Ware ist in einer bunt bedruckten Aluminiumfolie verpackt. Die Deklaration ist in … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0053 | alle Drittländer | 35 % | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.0229 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0799 | Island | 4,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1931 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8301 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 8,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| APS+-Länder | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Algerien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Chile | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Färöer | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Island | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Mexiko | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Norwegen | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Syrien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Südafrika | 5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Tunesien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Zentralamerika | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0
Anmerkungen (1)
7. Waren der Unterposition 1704.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1704.90.51 | Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 4) und 9). Hierher gehören auch Zucker- und Fettglasuren. |
| 1704.90.51 bis 1704.90.99 | andere: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1049/200610.07.2006 | Eine außen mit einem hellen Überzug versehene, mit nicht kakaohaltiger Milchkrem und einer Mandel gefüllte Hohlwaffel wurde in die Warennummer 1704.90.99 eingereiht. | 1704.90.99 |
| 2723/9024.09.1990 | Bonbons gegen Husten und Heiserkeit mit einer bestimmten Zusammensetzung aus Saccharose, Glucose und karamellisiertem Zucker wurden in die Warennummer 1704.90.55 eingereiht. | 1704.90.55 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-49/7307.11.1973 | 1. DER MILCHFETTGEHALT VON WAREN DER TARIFSTELLE 17.04-D-II DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS DARF DEN CHARAKTER DES ERZEUGNISSES ALS ZUCKERWARE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN GEEIGNET SEIN . 2. DER TARIFSTELLE 17.04-D-II SIND AUCH ROHMASSEN ZUR HERSTELLUNG VON … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1704.90.51
- 01.01.19721704.90.51gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr“
- 01.01.19721704.90.51.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr“
- 01.04.19891704.90.51unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1704.90.51
- 01.04.19891704.90.51.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1704.90.51
- 01.01.20081704.90.51wieder anmeldefähig · aus 1704.90.51
- 01.01.20081704.90.51.00.0wieder anmeldefähig · aus 1704.90.51
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0
Gilt für Marzipan aus Belarus ein Zusatzzoll unter 1704.90.51.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.
Gilt für Marzipan aus Russland ein Zusatzzoll unter 1704.90.51.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
