01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1704.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1704.90.658-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1704.90.65.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1704.90.65.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0?
- ×Kaugummi, auch mit Zucker überzogen1704.10
- ×Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe1704.90.10.00.0
- ×weiße Schokolade1704.90.30.00.0
- ×Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr1704.90.51.00.0
- ×Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen1704.90.55.00.0
- ×Dragees1704.90.61.00.0
- ×Hartkaramellen, auch gefüllt1704.90.71.00.0
- ×Weichkaramellen1704.90.75.00.0
- ×andere, also nicht: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren1704.90.81.00.0, 1704.90.99
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1704.90.65
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1704.90.65.00.0 | Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1704.90.65 eingereiht
104 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI40868/26-3Deutschland | Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons, die in einer unechten Warenzusammenstellung mit … | 22.10.2029 |
| DEBTI24237/26-3Deutschland | Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons, die in einer unechten Warenzusammenstellung mit … | 19.10.2029 |
| DEBTI30400/26-4Deutschland | Angaben: Aus Pappe und Polyester gefertigte Tasche mit Hasenohren zum Anziehen im Hasen-Design. Es enthält vier … | 05.10.2029 |
| DEBTI31350/26-3Deutschland | Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons, die in einer unechten Warenzusammenstellung mit … | 27.09.2029 |
| DEBTI31348/26-3Deutschland | Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons, die in einer unechten Warenzusammenstellung mit … | 27.09.2029 |
| DEBTI21768/26-1Deutschland | Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons in Form von stilisierten orangen Kürbissen. Die … | 21.09.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1704.90.99 | 86 | Zuckerware; Halva Bei der Ware handelte es sich um Halva mit Pistazien. Sie ist verpackt in einer Kunststofftiefziehschale welche in einem Kunststofffolienbeutel umverpackt ist, der bedruckt ist mit … |
| 1704.90.71 | 53 | Zuckerware; Hartkaramelle Bei der Ware handelt es sich um einen Lutscher, der in einer unechten Warenzusammenstellung mit einer Plüschfigur, einem Schokoladenriegel und Schokoladen-Hohlfigur (alle … |
| 1704.90.75 | 24 | Weichkaramellriegel. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Weichkaramellriegel mit Albumin. Die Ware ist in einer bunt bedruckten Aluminiumfolie verpackt. Die Deklaration ist in … |
| 1704.90.61 | 17 | Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Zuckerstreusel Bei der Ware handelt es sich um verschiedenfarbige, längliche Streusel aus Zucker. Die Ware wird beispielsweise verwendet, um Backwaren zu … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0?
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0053 | alle Drittländer | 35 % | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.0229 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0799 | Island | 4,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1931 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8301 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 8,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| APS+-Länder | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Algerien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Chile | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Färöer | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Island | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Israel | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Mexiko | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Norwegen | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Syrien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Südafrika | 5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Tunesien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Zentralamerika | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0
Anmerkungen (1)
7. Waren der Unterposition 1704.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1704.90.65 | Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse bestehen aus Gelier- und Quellstoffen (wie Gummi arabicum, Gelatine, Pektin oder bestimmte Stärken), Zuckern und Geschmackstoffen. Sie können verschiedene Formen aufweisen, z.B. die Form von Tieren. |
| 1704.90.51 bis 1704.90.99 | andere: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1049/200610.07.2006 | Mit der Verordnung 1049/2006 wurde eine Waffelkugel mit nicht kakaohaltiger Milchcreme und Mandel in die Warennummer 1704.90.99 eingereiht. | 1704.90.99 |
| 2723/9024.09.1990 | Mit der Verordnung 2723/90 wurden Bonbons gegen Husten und Heiserkeit in die Warennummer 1704.90.55 eingereiht. | 1704.90.55 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-49/7307.11.1973 | 1. DER MILCHFETTGEHALT VON WAREN DER TARIFSTELLE 17.04-D-II DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS DARF DEN CHARAKTER DES ERZEUGNISSES ALS ZUCKERWARE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN GEEIGNET SEIN . 2. DER TARIFSTELLE 17.04-D-II SIND AUCH ROHMASSEN ZUR HERSTELLUNG VON … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1704.90.65
- 01.01.19721704.90.65gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren“
- 01.01.19721704.90.65.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0
Gilt für Gummibonbons mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt in der Warennummer 1704.90.65 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Gummibärchen unter 1704.90.65?
Gummibärchen gehören in die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0, wenn sie aus Gelier- und Quellstoffen wie Gelatine oder Pektin, Zuckern und Geschmackstoffen bestehen. Sie können verschiedene Formen haben, etwa die Form von Tieren.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile








