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Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0 – Lokum, Saccharose 70 GHT oder mehr

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Lokum, eine Zuckerware, deren Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) 70 GHT oder mehr beträgt. Halva mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr gehört in 1704.90.99.92.0, andere Erzeugnisse dieser Gruppe in 1704.90.99.99.0.

Typische Waren:Lokum

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
UnterpositionKaugummi, auch mit Zucker überzogen
Unterpositionandere
ZolltarifnummerSüßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe
Zolltarifnummerweiße Schokolade
andere
ZolltarifnummerFondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
ZolltarifnummerHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen
ZolltarifnummerDragees
andere
ZolltarifnummerGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
ZolltarifnummerHartkaramellen, auch gefüllt
ZolltarifnummerWeichkaramellen
andere
ZolltarifnummerKomprimate
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr
Halva und Lokum
ZolltarifnummerHalva
ZolltarifnummerLokumDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1704.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1704.90.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1704.90.99.9310-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1704.90.99.93.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße …
✓andere, also nicht: Kaugummi, auch mit Zucker überzogenDie Ware ist eine Zuckerware ohne Kakaogehalt. Sie wird im Handel als Zuckerware bezeichnet und besteht aus Zucker oder Zubereitungen daraus.
✓andere, also nicht: Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe, weiße SchokoladeDie Ware ist eine Zuckerware, die sich keiner der vorrangig genannten Unterteilungen zuordnen lässt.
✓andere, also nicht: Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr, Husten- …Die Ware ist eine Zuckerware, die in den genauer beschriebenen Gruppen dieser Unterposition nicht erfasst ist.
✓andere, also nicht: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, Hartkaramellen, auch gefüllt, WeichkaramellenDie Ware liegt als Zuckerware in einer Aufmachung vor, die nicht den genauer genannten Unterteilungen entspricht.
✓andere, also nicht: KomprimateDie Ware ist eine Zuckerware, die nach den Erläuterungen als Fondanterzeugnis, Nougat oder Lakritzware gehandelt wird.
✓mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehrDie Ware hat einen Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr.
✓Halva und LokumDie Ware ist Halva oder Lokum, also eines der beiden Erzeugnisse dieser Gruppe.
✓LokumDie Ware ist Lokum und kein Halva.
1704.90.99.93.0Lokum, Saccharose 70 GHT oder mehr

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1704.90.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1704.90.99.11.0Marshmallows, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 45 GHT oder wenigerKontingent im Rahmen einer Zollunion
1704.90.99.12.0HalvaEinfuhrkontrolle, Kontingent im Rahmen einer Zollunion
1704.90.99.19.0andereKontingent im Rahmen einer Zollunion
1704.90.99.92.0HalvaEinfuhrkontrolle, Kontingent im Rahmen einer Zollunion, Präferenzzollkontingent
1704.90.99.93.0Lokumdiese SeiteKontingent im Rahmen einer Zollunion, Präferenzzollkontingent
1704.90.99.99.0anderePräferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1704.90.99 eingereiht

86 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland47
Frankreich11
Griechenland8
Polen6
Spanien5
Niederlande4
vZTAWareGültig bis
DEBTI12755/26-1DeutschlandZuckerware; Halva Bei der Ware handelte es sich um Halva mit Pistazien. Sie ist verpackt in einer …17.09.2029
DEBTI21773/26-1DeutschlandBei der vorgelegten Ware handelt es sich um Zuckerwatte, die in Knäulen mit einer Abmessung von ca. 4 cm x 4 cm x 3 cm …07.09.2029
DEBTI20984/26-1DeutschlandZuckerware; weiße Schokoladenalternative Bei der Ware handelt es sich um eine Tafel aus einer weißen …30.08.2029
DEBTI13940/26-1DeutschlandDreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer becherartigen Tasse, Trinkschokolade und Marshmallows, sog. …30.08.2029
DEBTI16586/26-1DeutschlandZuckerware; Knusperreis Bei der Ware handelt es sich um poröse, bunte Kugeln aus Knusperreis mit einem Durchmesser von …27.08.2029
DEBTI18641/26-1DeutschlandZuckerware; Mochi Bei der Ware handelt es sich um Klebreiskuchen, sogenannte Mochi, bestehend aus einer hellgelben …14.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1704.90.65104Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons, die in einer unechten Warenzusammenstellung mit einem Plüschtier und Schokoladenartikeln gehandelt werden. Die Gummibonbons sind …
1704.90.7153Zuckerware; Hartkaramelle Bei der Ware handelt es sich um einen Lutscher, der in einer unechten Warenzusammenstellung mit einer Plüschfigur, einem Schokoladenriegel und Schokoladen-Hohlfigur (alle …
1704.90.7524Weichkaramellriegel. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Weichkaramellriegel mit Albumin. Die Ware ist in einer bunt bedruckten Aluminiumfolie verpackt. Die Deklaration ist in …
1704.90.6117Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Zuckerstreusel Bei der Ware handelt es sich um verschiedenfarbige, längliche Streusel aus Zucker. Die Ware wird beispielsweise verwendet, um Backwaren zu …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0

€
1704.90.99.93.0Drittlandszoll9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)–––
1704.90.99.93.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––
1704.90.99.93.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (13)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0053alle Drittländer35 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0229Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0799Island4,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1786Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1931Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1956Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6719Ukraine0 %06.06.2026 – 31.12.2026
09.7227Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7236Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8301Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Mercosurneu seit 01.05.20268,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Chile0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Ecuador0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Island0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Israel0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Jordanien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Kolumbien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Mexiko0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Norwegen0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Peru0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Südafrika5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Zentralamerika0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Waren der Unterposition 1704.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1704.90.99andere: Soweit nicht in den vorhergehenden Unterpositionen genauer erfasst, gehören hierher z. B.: 1. Fondanterzeugnisse; 2. Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 1 kg (Marzipan in anderen Umschließungen: Unterposition 1704.90.51); 3. Nougat; 4. Lakritzwaren.
1704.90.51 bis 1704.90.99andere: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1049/200610.07.2006Ein Erzeugnis aus zwei halbkugelförmigen Hohlwaffeln mit nicht kakaohaltiger Milchcreme und Mandel, außen mit heller Zubereitung aus Zucker, Pflanzenfett, Magermilch und Kokosmilch überzogen, wurde in die Warennummer 1704.90.99 eingereiht.1704.90.99
2723/9024.09.1990Erzeugnis mit der nachstehenden Zusammensetzung : — Calciumcarrageenat : 62,1 % — Dextrose : 32,9 % DampfIl — Saccharose : 5 % II Thunfischstücke („tuna loins"), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder insbesondere mit dem Ziel vorgekocht …1704.90.55

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-49/7307.11.19731. DER MILCHFETTGEHALT VON WAREN DER TARIFSTELLE 17.04-D-II DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS DARF DEN CHARAKTER DES ERZEUGNISSES ALS ZUCKERWARE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN GEEIGNET SEIN . 2. DER TARIFSTELLE 17.04-D-II SIND AUCH ROHMASSEN ZUR HERSTELLUNG VON …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1704.90.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 4 Zollkontingente statt 13.
  1. 01.01.19721704.90.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.03.19921704.90.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1704.90.99
  3. 01.01.20071704.90.99.99.0neu eingeführt · aus 1704.90.99
  4. 01.01.20101704.90.99.11.0neu eingeführt · „Marshmallows, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 45 GHT oder weniger“ · aus 1704.90.99
  5. 01.01.20101704.90.99.19.0neu eingeführt · aus 1704.90.99
  6. 27.06.20231704.90.99.12.0neu eingeführt · „Halva“ · aus 1704.90.99
  7. 27.06.20231704.90.99.92.0neu eingeführt · „Halva“ · aus 1704.90.99
  8. 27.06.20231704.90.99.93.0neu eingeführt · „Lokum“ · aus 1704.90.99
  9. 27.06.20231704.90.99.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1704.90.99.93.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Lokum unter 1704.90.99?

Lokum mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr gehört in 1704.90.99.93.0. Andere Erzeugnisse der Warennummer 1704.90.99 haben eigene Unterteilungen.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Lokum aus Russland unter 1704.90.99.93.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für Lokum unter 1704.90.99.93.0 ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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