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Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0 – Tahini-Brotaufstrich bis 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Tahini als kakaohaltigen Brotaufstrich in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Tahini in anderen Umschließungen gehört in 1806.90.60.91.0, andere kakaohaltige Brotaufstriche in Umschließungen bis 1 kg in 1806.90.60.19.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
UnterpositionKakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
1806.31 – 1806.32andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Brotaufstriche
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerTahiniDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1806.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1806.90.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1806.90.60.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1806.90.60.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0?

Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao › 1806 Schokolade und andere kakaohaltige …
✓andere, also nicht: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr …
✓kakaohaltige Brotaufstriche
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDer Inhalt der unmittelbaren Umschließung wiegt 1 kg oder weniger. Bei größeren Umschließungen trifft die Ware auf eine andere Zolltarifnummer dieser Warennummer zu.
✓TahiniDie Ware ist als Tahini bezeichnet und angeboten. Maßgeblich ist die Bezeichnung in der Warenbeschreibung, die Tahini von den übrigen Brotaufstrichen dieser Gruppe trennt.
1806.90.60.11.0Tahini-Brotaufstrich bis 1 kg

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1806.90.60

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1806.90.60.11.0Tahinidiese SeiteEinfuhrkontrolle
1806.90.60.19.0andere–
1806.90.60.91.0TahiniEinfuhrkontrolle
1806.90.60.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1806.90.60 eingereiht

15 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Frankreich5
Polen3
Tschechien1
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI14015/26-1DeutschlandAngaben: Kakaoaufstrich mit Haselnuss. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Dunkelbraune, cremeartige Zubereitung …09.07.2029
DEBTI55165/24-1DeutschlandSüßer Brotaufstrich mit Spekulatius- und Keksstückchen. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur …10.02.2028
DEBTI57853/24-1DeutschlandMike Mitchells Duo Cookie Creme NAN 2335844. Süßer Brotaufstrich mit Keksstückchen. Angaben des Antragstellers …26.01.2028
DEBTI36407/24-1DeutschlandHüttenkäsebecher mit Schokolade und Kakaopulver. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung …14.11.2027
DEBTI39496/24-1DeutschlandLebensmittel (Brotaufstrich) zum direkten Verzehr in einer Fertigverpackung (PET). Hauptbestandteil des Produkts sind …13.10.2027
FRBTIFR-BTI-2026-03926FrankreichLebensmittelzubereitung in Form eines Brotaufstrichs auf der Grundlage von karamellisierten Haselnussstückchen und …10.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1806.90.70141Angaben: Kakaohaltiges, zubereitetes Pulver zur Herstellung eines proteinreichen Getränks. Anwendungshinweis: 20 g in 300 ml Pflanzendrink oder Milch einrühren und trinken. Feststellungen anhand …
1806.90.90104Kakaohaltige Lebensmittelzubereitung mit Zusatz von Farbstoffen. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Verwendung: Zum Bestäuben von feinen Backwaren oder …
1806.90.1971Aus Weißblech gefertigte Baumschmuck-Dosen in drei Designs. Sie enthalten drei Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung. Feststellungen an Warenmustern: Drei annähernd quaderförmige, mundgerechte …
1806.90.3923Aus Weißblech gefertigte Santa Weihnachtsdose. Sie enthält eine Schokoladen-Weihnachtsmann-Hohlfigur, drei Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung und drei Schokoladen Pralinen mit …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0

€
1806.90.60.11.0Drittlandszoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)–––
1806.90.60.11.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––
1806.90.60.11.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0052alle Drittländer38 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0085alle Drittländer43 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0230Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0764Norwegen35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.0799Island4,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1932Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8301Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9014USA2,1 % + 3,56 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Mercosurneu seit 01.05.20267,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Chile0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Island0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Norwegen0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Südafrika4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1806.90.60kakaohaltige Brotaufstriche: Hierher gehören kakaohaltige Brotaufstriche in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1049/200610.07.2006Eine Hohlwaffelkugel mit kakaohaltiger Nussnougatcreme und einer Haselnuss, außen mit Schokolade und Haselnussstücken überzogen, wurde in die Warennummer 1806.90.19 eingereiht.1806.90.19
1264/9817.06.1998Mundgerechte Kugeln aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter, mit Gummi Arabicum überzogen, wurden in die Warennummer 1806.90.11 eingereiht.1806.90.11

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 18 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1806.90.60

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19721806.90.60gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „kakaohaltige Brotaufstriche“
  2. 01.01.19881806.90.60unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1806.90.60
  3. 27.06.20231806.90.60.11.0neu eingeführt · „Tahini“ · aus 1806.90.60
  4. 27.06.20231806.90.60.19.0neu eingeführt · aus 1806.90.60
  5. 27.06.20231806.90.60.91.0neu eingeführt · „Tahini“ · aus 1806.90.60
  6. 27.06.20231806.90.60.99.0neu eingeführt · aus 1806.90.60

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Tahini unter 1806.90.60?

Tahini in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0. Tahini in anderen Umschließungen gehört in 1806.90.60.91.0, andere kakaohaltige Brotaufstriche in Umschließungen bis 1 kg in 1806.90.60.19.0.

Gilt für Tahini unter 1806.90.60.11.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?

Ja, für Waren dieser Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0 wird ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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