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Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0 – Kakao-Getränkezubereitungen, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt sind. Verpackungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 1806.90.70.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
UnterpositionKakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
1806.31 – 1806.32andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Brotaufstriche
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1806.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1806.90.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1806.90.70.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1806.90.70.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0?

Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao › 1806 Schokolade und andere kakaohaltige …
✓andere, also nicht: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr …Die Ware ist eine kakaohaltige Lebensmittelzubereitung, die nicht durch die übrigen Unterteilungen der Unterposition erfasst wird.
✓kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von GetränkenDie Ware muss eine kakaohaltige Zubereitung sein, die zum Herstellen von Getränken bestimmt ist. Das zeigt sich etwa an einem pulverförmigen Erzeugnis, das laut Anwendungshinweis in Milch oder Pflanzendrink eingerührt wird.
✓andere, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerFür diese Zeile bleibt die Ware, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt ist.
1806.90.70.90.0Kakaohaltige Getränkezubereitungen, andere Umschließung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0?

  • ×Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln1806.10
  • ×andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher …1806.20
  • ×andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln1806.31.00.00.0, 1806.32
  • ×Schokolade und Schokoladeerzeugnisse1806.90.11.00.0, 1806.90.19.00.0, 1806.90.31.00.0, 1806.90.39.00.0
  • ×kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen1806.90.50
  • ×kakaohaltige Brotaufstriche1806.90.60
  • ×andere, also nicht: kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken1806.90.90
  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1806.90.70.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1806.90.70

ZolltarifnummerWortlaut
1806.90.70.10.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
1806.90.70.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1806.90.70 eingereiht

140 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich40
Deutschland36
Slowenien20
Irland15
Spanien10
Niederlande10
vZTAWareGültig bis
DEBTI37974/26-1DeutschlandAngaben: Kakaohaltiges, zubereitetes Pulver zur Herstellung eines proteinreichen Getränks. Anwendungshinweis: 20 g in …27.09.2029
DEBTI13934/26-1DeutschlandDreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer becherartigen Tasse, Trinkschokolade und Marshmallows, sog. …27.08.2029
DEBTI13915/26-1DeutschlandZweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer becherartigen Tasse und Trinkschokolade, sog. Geschenkset Hot …24.08.2029
DEBTI13939/26-1DeutschlandAngaben: Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer kakaohaltigen Lebensmittelzubereitung zur Herstellung eines …06.07.2029
DEBTI13425/26-1DeutschlandPulverförmige Lebensmittelzubereitung zur Herstellung einer proteinreichen Trinkmahlzeit durch Zugabe von Wasser. …11.06.2029
DEBTI12770/26-1DeutschlandZubereitete, kakaohaltige Pulver auf Hafermehlbasis; als zwei separate Artikel in unterschiedlichen Verpackungen; mit …31.05.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1806.90.90104Kakaohaltige Lebensmittelzubereitung mit Zusatz von Farbstoffen. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Verwendung: Zum Bestäuben von feinen Backwaren oder …
1806.90.1971Aus Weißblech gefertigte Baumschmuck-Dosen in drei Designs. Sie enthalten drei Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung. Feststellungen an Warenmustern: Drei annähernd quaderförmige, mundgerechte …
1806.90.3923Aus Weißblech gefertigte Santa Weihnachtsdose. Sie enthält eine Schokoladen-Weihnachtsmann-Hohlfigur, drei Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung und drei Schokoladen Pralinen mit …
1806.90.6015Angaben: Kakaoaufstrich mit Haselnuss. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Dunkelbraune, cremeartige Zubereitung mit Kakao- und Haselnussgeschmack; abgefüllt in einer bunt bedruckten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0

€
1806.90.70.90.0Drittlandszoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)–––
1806.90.70.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––
1806.90.70.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0052alle Drittländer38 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0085alle Drittländer43 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0230Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0764Norwegen35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.0799Island4,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1932Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8301Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9014USA2,1 % + 3,56 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Mercosurneu seit 01.05.20267,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Chile0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Island6 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Norwegen6 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Südafrika4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1049/200610.07.2006Kugeln aus zwei halbkugelförmigen Hohlwaffeln mit kakaohaltiger Nussnougatkrem, einer Haselnuss und Schokoladenüberzug, etwa 3 cm Durchmesser, wurden in die Warennummer 1806.90.19 eingereiht.1806.90.19
1264/9817.06.1998Mundgerechte Kugeln, mit Gummi Arabicum überzogen und hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter bestehend, wurden in die Warennummer 1806.90.11 eingereiht.1806.90.11

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 18 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1806.90.70

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19721806.90.70gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken“
  2. 01.01.19721806.90.70.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“
  3. 01.01.19721806.90.70.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1806.90.70.90.0

Gilt unter 1806.90.70.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung in Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung in Belarus gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gilt unter 1806.90.70.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung in Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung in Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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