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Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0 – Andere mit Zucker haltbare Früchte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst mit Zucker haltbar gemachte Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile mit einem Zuckergehalt von höchstens 13 GHT, etwa glasierte oder kandierte Ware, die nicht Ingwer, nicht tropische Früchte oder Nüsse und nicht Zuckermais ist. Tropische Früchte und tropische Nüsse trennt die Zolltarifnummer 2006.00.91.00.0 ab, Zuckermais hat in dieser Warennummer die Zolltarifnummer 2006.00.99.91.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)
ZolltarifnummerIngwer
andere
Unterpositionmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
andere
Zolltarifnummertropische Früchte und tropische Nüsse
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerZuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2006.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2006.00.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2006.00.99.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2006.00.99.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2006 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere …
✓andere, also nicht: IngwerDie Ware ist ein mit Zucker haltbar gemachtes Gemüse, eine Frucht, Nuss, Fruchtschale oder ein anderer Pflanzenteil, der nicht Ingwer ist.
✓andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHTDie Ware hat einen Zuckergehalt von 13 GHT oder weniger. Ist der Zuckergehalt höher, gehört sie in eine andere Warennummer dieser Unterposition.
✓andere, also nicht: tropische Früchte und tropische NüsseDie Ware ist eine Frucht oder Nuss, die in den Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 nicht als tropisch aufgeführt ist.
✓andere, also nicht: Zuckermais (Zea mays var. saccharata)Die Ware ist ein anderes Gemüse, eine andere Frucht, Nuss, Fruchtschale oder ein anderer Pflanzenteil, der nicht Zuckermais ist.
2006.00.99.99.0Mit Zucker haltbar gemachte Pflanzenteile, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2006.00.99

ZolltarifnummerWortlaut
2006.00.99.91.0Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
2006.00.99.99.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2006.00.99 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2006.00.381Kandierte Orangenschalenwürfel mit einer Größe von ca. 4x4 mm, mit einer charakteristischen orangefarbenen Farbe und einem Geschmack, der mit Orangenschalen vereinbar ist, mit einem hohen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0

€
2006.00.99.99.0Drittlandszoll20 %2.000 €840 €2.840 €
2006.00.99.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll70 %7.000 €1.190 €8.190 €
2006.00.99.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll70 %7.000 €1.190 €8.190 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 20 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202618,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)7 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-87/7920.03.1980IN EINE WASSER-ALKOHOL-MISCHUNG EINGELEGTE FRÜCHTE , DIE NICHT ZUM UNMITTELBAREN GENUSS UNGEEIGNET SIND , SIND DER TARIFSTELLE 20.06 B I DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN . DAS VORLIEGENDE VERFAHREN HAT NICHTS ERGEBEN , WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG …
C-112/7920.03.1980
C-113/7920.03.1980
C-37/7511.11.19751. DIE PRÜFUNG DER GESTELLTEN FRAGE HAT NICHTS ERGEBEN, WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNTE . 2. AUFGRUND DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1709/74 DER KOMMISSION SIND KIRSCHEN, DIE IN EINE …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2006.00.99

  1. 01.01.19952006.00.99neu eingeführt · aus 2006.00.90
  2. 01.01.20022006.00.99.91.0neu eingeführt · „Zuckermais (Zea mays var. saccharata)“ · aus 2006.00.99
  3. 01.01.20022006.00.99.99.0neu eingeführt · aus 2006.00.99
  4. 01.01.20052006.00.99.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20052006.00.99.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Zuckermais unter 2006.00.99?

Zuckermais gehört in die Zolltarifnummer 2006.00.99.91.0. Die Zolltarifnummer 2006.00.99.99.0 erfasst mit Zucker haltbar gemachte Pflanzenteile, die nicht Zuckermais sind.

Gilt für Waren mit Ursprung Belarus unter 2006.00.99.99.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Belarus oder Russland ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 2006.00.99.99.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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