01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2306.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2306.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2306.30.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2306.30.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0?
- ×aus Baumwollsamen2306.10.00.00.0
- ×aus Leinsamen2306.20.00.00.0
- ×aus Raps- oder Rübsensamen2306.41.00.00.0, 2306.49.00.00.0
- ×aus Kokosnüssen (Kopra)2306.50.00.00.0
- ×aus Palmnüssen oder Palmkernen2306.60.00.00.0
- ×andere, also nicht: aus Sonnenblumenkernen2306.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2306.30.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2306.30.00.00.0 | aus Sonnenblumenkernen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2306.30.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| PLBTIWIT-2024-000802Polen | Produkt in Form von gepressten Stäbchen mit einem Durchmesser von 5-10 mm und einer Länge von 10-50 mm, bestehend aus … | 03.07.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 5 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea und Israel.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0
Anmerkungen (2)
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306.41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.
2. Zu Unterposition 2306.90.05 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten: a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr; b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr. Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen. Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-69/7615.02.1977 | DIE TARIFNUMMER 23.06 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS SIE ERZEUGNISSE ERFASSEN KANN , DIE ZWAR AUS FRUCHTTEILEN BESTEHEN , DENEN JEDOCH DIE DEN CHARAKTER DER FRUCHT BESTIMMENDEN MERKMALE FAST GANZ FEHLEN , UND DASS IHR INSBESONDERE … |
| C-70/7615.02.1977 | |
| C-268/8722.09.1988 | Gemahlene Sojabohnenhäute sind der Tarifstelle 23.06 B des gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen . |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2306.30.00
- 01.01.19722306.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Sonnenblumenkernen“
- 01.01.19722306.30.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Sonnenblumenkernen“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0
Gilt bei der Einfuhr von 2306.30.00.00.0 aus Belarus Drittlandszoll?
Ja. Bei der Einfuhr aus Belarus gilt für 2306.30.00.00.0 der Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Welche Zolltarifnummer gilt für Sonnenblumen Mehl aus Sonnenblumenkernen?
Sonnenblumen Mehl aus Sonnenblumenkernen gehört in die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile