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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 – Ölkuchen aus Sonnenblumenkernen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

23Kapitel06Position30HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle aus Sonnenblumenkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Rückstände aus Baumwollsamen gehören in 2306.10.00.00.0, Rückstände aus Leinsamen in 2306.20.00.00.0. Sonnenblumen Mehl gehört hierher, ebenso Pressstäbchen aus Sonnenblumenschalen, die eine vZTA dieser Nummer zuordnet.

Typische Waren:Sonnenblumen MehlPressstäbchen aus Sonnenblumenschalen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionÖlkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
Zolltarifnummeraus Baumwollsamen
Zolltarifnummeraus Leinsamen
Zolltarifnummeraus SonnenblumenkernenDiese Seite
Zolltarifnummeraus Kokosnüssen (Kopra)
Zolltarifnummeraus Palmnüssen oder Palmkernen
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2306.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2306.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2306.30.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2306.30.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der …
✓aus SonnenblumenkernenDie Ware muss aus Sonnenblumenkernen stammen, also ein fester Rückstand aus der Gewinnung von Öl aus Sonnenblumenkernen sein, auch gemahlen oder als Pellets. Pellets sind Erzeugnisse, die durch Pressen oder durch ein Bindemittel von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert wurden.
2306.30.00.00.0Ölkuchen und Rückstände aus Sonnenblumenkernen

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2306.30.00

ZolltarifnummerWortlaut
2306.30.00.00.0aus Sonnenblumenkernen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2306.30.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2024-000802PolenProdukt in Form von gepressten Stäbchen mit einem Durchmesser von 5-10 mm und einer Länge von 10-50 mm, bestehend aus …03.07.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0

€
2306.30.00.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 5 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea und Israel.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0

KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 23, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306.41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Zu Unterposition 2306.90.05 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten: a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr; b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr. Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen. Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-69/7615.02.1977DIE TARIFNUMMER 23.06 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS SIE ERZEUGNISSE ERFASSEN KANN , DIE ZWAR AUS FRUCHTTEILEN BESTEHEN , DENEN JEDOCH DIE DEN CHARAKTER DER FRUCHT BESTIMMENDEN MERKMALE FAST GANZ FEHLEN , UND DASS IHR INSBESONDERE …
C-70/7615.02.1977
C-268/8722.09.1988Gemahlene Sojabohnenhäute sind der Tarifstelle 23.06 B des gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen .

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2306.30.00

  1. 01.01.19722306.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Sonnenblumenkernen“
  2. 01.01.19722306.30.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Sonnenblumenkernen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0

Gilt bei der Einfuhr von 2306.30.00.00.0 aus Belarus Drittlandszoll?

Ja. Bei der Einfuhr aus Belarus gilt für 2306.30.00.00.0 der Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Welche Zolltarifnummer gilt für Sonnenblumen Mehl aus Sonnenblumenkernen?

Sonnenblumen Mehl aus Sonnenblumenkernen gehört in die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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