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Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0 – Olivenölkuchen über 3 GHT Olivenöl

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Olivenölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, die mehr als 3 GHT Olivenöl enthalten. Olivenölkuchen mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger gehören in 2306.90.11.00.0. Als Rückstand aus der Gewinnung von Olivenöl gilt nur, wessen Fettgehalt 8 GHT nicht übersteigt.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionÖlkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
Zolltarifnummeraus Baumwollsamen
Zolltarifnummeraus Leinsamen
Zolltarifnummeraus Sonnenblumenkernen
2306.41 – 2306.49aus Raps- oder Rübsensamen
Zolltarifnummeraus Kokosnüssen (Kopra)
Zolltarifnummeraus Palmnüssen oder Palmkernen
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus Maiskeimen
andere
Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHTDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2306.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2306.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2306.90.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2306.90.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der …
✓andere, also nicht: aus Baumwollsamen, aus Leinsamen, aus Sonnenblumenkernen, aus Raps- oder Rübsensamen, aus Kokosnüssen (Kopra), aus Palmnüssen oder …Die Ware ist ein fester Rückstand aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle.
✓andere, also nicht: aus MaiskeimenDie Ware stammt aus einem anderen Ausgangsstoff als Maiskeimen und ist damit ein Rückstand aus der allgemeinen Ölgewinnung. Für Rückstände aus Maiskeimöl gelten eigene Zusammensetzungsgrenzen.
✓Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von OlivenölDie Ware ist Olivenölkuchen oder ein anderer Rückstand aus der Gewinnung von Olivenöl mit einem Fettgehalt von höchstens 8 GHT. Waren dieser Art mit höherem Fettgehalt sind wie die Ausgangsstoffe einzureihen, Öldrass ausgenommen.
✓mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHTDie Ware ist ein Olivenölrückstand mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT.
2306.90.19.00.0Olivenölkuchen über 3 GHT Olivenöl

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2306.90.19

ZolltarifnummerWortlaut
2306.90.19.00.0mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2306.90.19 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2306.90.904Antragsangaben: Presskuchen aus den Samen des Baobabbaumes; Rückstand aus der Gewinnung von Baobaböl. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0

€
2306.90.19.00.0Drittlandszoll48,00 EUR je t–––
2306.90.19.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll48,00 EUR je t + 50 %–––
2306.90.19.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll48,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 48,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Chile36,00 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 23, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306.41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Zu Unterposition 2306.90.05 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten: a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr; b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT: — Stärkegehalt: weniger als 45 GHT — Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr. Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen. Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden. Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2306.90.11 bis 2306.90.19Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl Als Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl gelten nur solche Waren, deren Fettgehalt 8 GHT nicht übersteigt. Waren dieser Art (ausgenommen Öldrass) mit einem höheren Fettgehalt sind wie die Ausgangsstoffe einzureihen (Unterposition 0709.92.10 oder 0709.92.90). Der Fettgehalt ist nach der im Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 …

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-69/7615.02.1977DIE TARIFNUMMER 23.06 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS SIE ERZEUGNISSE ERFASSEN KANN , DIE ZWAR AUS FRUCHTTEILEN BESTEHEN , DENEN JEDOCH DIE DEN CHARAKTER DER FRUCHT BESTIMMENDEN MERKMALE FAST GANZ FEHLEN , UND DASS IHR INSBESONDERE …
C-70/7615.02.1977
C-268/8722.09.1988Gemahlene Sojabohnenhäute sind der Tarifstelle 23.06 B des gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen .

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2306.90.19

  1. 01.01.19722306.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT“
  2. 01.01.19722306.90.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT“
  3. 01.01.19882306.90.19Stellung im Tarifbaum geändert
  4. 01.01.19882306.90.19.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20072306.90.19Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20072306.90.19.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Olivenölkuchen mit Ursprung Russland unter 2306.90.19.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Olivenölkuchen mit Ursprung Belarus unter 2306.90.19.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer 2306.90.19.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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