01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2404.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2404.12.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2404.12.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2404.12.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0?
- ×andere, also nicht: Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind2404.91, 2404.92.00.00.0, 2404.99.00.00.0
- ×Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend2404.11
- ×andere, also nicht: andere, Nikotin enthaltend2404.19
- ×Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische …2404.12.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2404.12.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2404.12.00.10.0 | Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen … | – |
| 2404.12.00.90.0 | andererdiese Seite | Einfuhrkontrolle, Einfuhrkontrolle von Abfällen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2404.12.00 eingereiht
26 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI61224/24-1Deutschland | Elektronische Zigarette zum Einmalgebrauch. Die E-Einwegzigarette besteht aus einem schwarzen Gehäuse mit Mundstück … | 04.05.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01785Frankreich | Nikotinhaltiges Erzeugnis auf Basis von Cellulose und Glycerin in Form eines Blattes, das als Tabakersatz zur Erzeugung … | 18.10.2029 |
| ROBTI2025-005272Rumänien | Nach den Angaben des Antragstellers und den in der Datenbank veröffentlichten Abbildungen handelt es sich bei dem … | 15.12.2028 |
| ESBTI2025SOL1331Spanien | Einweg-Elektronikzigarette. Sie hat ungefähre Abmessungen von 66 x 35 x 16 mm und verfügt über einen Akku mit 550 mAh … | 29.09.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-08345Frankreich | Nikotinhaltiges Produkt auf Basis von rekonstituierter pflanzlicher Substanz (Sternanis), in Form eines Blattes … | 06.03.2028 |
| PLBTIWIT-2024-001063Polen | Einweg-Austauschkartusche mit 2 Millilitern nikotinhaltiger Flüssigkeit für elektronische Zigaretten. Das Produkt ist … | 06.10.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0
Anmerkungen (2)
2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen.
3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2404.12.00
- 01.01.20222404.12.00neu eingeführt · „andere, Nikotin enthaltend“ · aus 3824.99.56, aus 3824.99.92, aus 3824.99.93
- 01.01.20222404.12.00.10.0neu eingeführt · „Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen …“
- 01.01.20222404.12.00.90.0neu eingeführt · „anderer“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0
Gehören Zigaretten für medizinische Zwecke in die Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0?
Nein, Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zu Kapitel 24 und damit nicht in diese Zolltarifnummer, sondern in Kapitel 30. Diese Seite betrifft nikotinhaltige Erzeugnisse zur Inhalation ohne Verbrennung.
Welche Zolltarifnummer gilt für gefüllte Kartuschen für elektronische Zigaretten unter der Warennummer 2404.12.00?
Gefüllte Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten gehören in die Zolltarifnummer 2404.12.00.10.0, nicht in diese Zolltarifnummer. Die Zolltarifnummer 2404.12.00.90.0 gilt für die übrigen Waren dieser Warennummer, etwa eine Einwegzigarette mit Verdampfer und Akku.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex