01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3824.99.92?
Die Zolltarifnummern unter 3824.99.92 unterscheiden sich nach Stoff, Gehalt, Verwendung und Herkunft. Naphthalin, Chlorderivate gehört in 3824.99.92.01.0, Zubereitungen mit Hexabromcyclododecan in 3824.99.92.02.0. Bei Mischungen mit durch Synthese oder Hydrotreating gewonnenen paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs mit mehr als 20 GHT gehört 3824.99.92.10.0 (versandt aus Kanada) und 3824.99.92.14.0 (andere), mit nicht mehr als 20 GHT 3824.99.92.17.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 57 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3824.99.92
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3824.99.92?
17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3824.99.92. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Epoxidhärter – 3824.99.92.99.0
Elektrolyt – 3824.99.92.99.0
Handwärmer – 3824.99.92.99.0
Lackhärter – 3824.99.92.99.0
Polyamin – 3824.99.92.99.0
3D-Drucker-Harz – 3824.99.92.99.0
Maltitsirup – 3824.99.92.99.0
Chlorparaffin – 3824.99.92.99.0
Harz-Lösung – 3824.99.92.99.0
Inhibitor – 3824.99.92.99.0
Fuselöl – 3824.99.92.99.0
Korrekturflüssigkeit – 3824.99.92.99.0
Leuchtstab – 3824.99.92.99.0
Acrylharz – 3824.99.92.99.0
Härter – 3824.99.92.99.0
Knicklicht – 3824.99.92.99.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3824.99.92
Anmerkungen (4)
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3824.99.92 bis 3824.99.93 | Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen Für die Einreihung von chemischen Erzeugnissen oder Zubereitungen dieser Unterpositionen ist die Wassermenge nicht zu berücksichtigen. Der Begriff „organische Verbindungen“ gilt für alle organischen Erzeugnisse, unabhängig davon, wo sie eingereiht sind. Hierher gehören Oxoöle und … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2024/213631.07.2024 | Ein flüssiges Gemisch aus Pentamethylindanen (THPMI, HHPMI, PMI) wurde in die Warennummer 3824.99.92 eingereiht. | 3824.99.92 |
| 2024/35315.01.2024 | Ein Lebensmittelzusatzstoff aus Nisin und Natriumchlorid wurde in die Warennummer 3824.99.96 eingereiht. | 3824.99.96 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-182/1926.03.2020 | Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. |
| C-822/1903.06.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
4 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3824.99.92
Zum 01.01.2026 wurden vier Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 53 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20263824.99.92.07.0neu eingeführt · Mischungen, die Halogenderivate des Ethylens oder des Propylens enthalten › R514A (74,7 GHT an 1,1,1,4,4,4-Hexafluor-2-buten (HFKW-1336mzz) und 25,3 GHT an Trans-1,2-dichlorethylen enthaltend)
- 01.01.20263824.99.92.08.0neu eingeführt · Mischungen, die Halogenderivate des Ethylens oder des Propylens enthalten › andere
- 01.01.20263824.99.92.27.0neu eingeführt · Methyl 5-(dimethylamino)-2-methyl-5-oxopentanoat (CAS RN 1174627-68-9) mit einer Reinheit von 75 GHT oder mehr
- 01.01.20263824.99.92.30.0neu eingeführt · Mischung von C10-C14 tert-Alkylaminen (EG-Nummer: 701-175-2)
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3824.99.92
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre flüssige organische Zubereitung unter der Warennummer 3824.99.92?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach Stoff, Gehalt, Verwendung oder Herkunft der Ware. Naphthalin, Chlorderivate gehört in 3824.99.92.01.0, Zubereitungen mit Hexabromcyclododecan in 3824.99.92.02.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile