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gültig seit 30.11.2021

Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0 – Andere Palmitinsäure, Salze, Ester

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Palmitinsäure, ihre Salze und Ester, soweit sie nicht als Fettsäuren unter 2915.70.40.95.0 eingereiht werden. Fettsäuren mit einer Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97 % gehören in 2915.70.40.95.0, Stearinsäure, ihre Salze und Ester in 2915.70.50. Die vZTA-Beispiele betreffen chemisch einheitliche Palmitinsäure und Ethylenglykoldipalmitat.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionGesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2915.11 – 2915.13Ameisensäure, ihre Salze und Ester
2915.21 – 2915.29Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid
2915.31 – 2915.39Ester der Essigsäure
UnterpositionMono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester
ZolltarifnummerPropionsäure, ihre Salze und Ester
UnterpositionButansäuren, Pentansäuren, ihre Salze und Ester
UnterpositionPalmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester
Kombinierte NomenklaturPalmitinsäure, ihre Salze und Ester
ZolltarifnummerFettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte NomenklaturStearinsäure, ihre Salze und Ester
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2915.706-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2915.70.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2915.70.40.9810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2915.70.40.98.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und …
✓Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und EsterDie Ware muss Palmitinsäure, Stearinsäure oder ein Salz oder einen Ester davon sein. Die Gruppe ist durch diese Stoffe bestimmt, nicht durch ihre Verwendung.
✓Palmitinsäure, ihre Salze und EsterDie Ware muss Palmitinsäure, ein Salz oder ein Ester davon sein, aber keine Stearinsäure. Chemisch einheitliche Palmitinsäure erkennen Sie an der Bezeichnung Palmitinsäure oder Hexadecansäure.
✓andere, also nicht: Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem …Übrig bleiben Palmitinsäure, ihre Salze und Ester, die keine Fettsäuren mit bestimmter Kettenlänge, Jodzahl und Spaltungsgrad sind. Ob eine Ware diese Fettsäuren ist, entscheiden Kettenlänge, Jodzahl und Spaltungsgrad.
2915.70.40.98.0Palmitinsäure, ihre Salze und Ester, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2915.70.40

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2915.70.40.95.0Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem …Antidumpingzoll
2915.70.40.98.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2915.70.40 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI36465/26-1DeutschlandGesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten …20.09.2029
DEBTI24269/26-1DeutschlandGesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche …09.07.2029
DEBTI24274/26-1DeutschlandGesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche …18.06.2029
DEBTI24928/25-1DeutschlandGesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Ethylenglykoldipalmitat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch …27.07.2028
DEBTI36448/24-1DeutschlandGesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um die …20.02.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2915.70.503Magnesiumstearat, chemisch einheitliche Verbindung, Reinheit mind. 98 %. Liegt als weißes Pulver vor und wird als Trennmittel bei der Herstellung von Tabletten eingesetzt.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0?

Stoffe der Warennummer 2915.70.40 laut ECICS

Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet 105 Stoffe der Warennummer 2915.70.40 zu, nicht den einzelnen Zeilen darunter. Welche Zeile gilt, entscheidet ihr Wortlaut. Die Stoffnamen stehen im ECICS auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.

Stoff (englisch)CAS-NummerCUS-Nummer
aluminium tripalmitate555-35-10010460-9
ammonium palmitate593-26-00011035-0
barium dipalmitate23410-25-50011457-8
butyl palmitate111-06-80012587-1
isobutyl palmitate110-34-90012588-2
sec-butyl palmitate32153-86-90012589-3
cadmium dihexadecanoate6427-86-70012725-3
calcium dipalmitate542-42-70012882-5
cobalt dipalmitate14582-18-40013860-3
copper dipalmitate3271-87-20014033-0
2-ethylhexyl palmitate29806-73-30017248-5
ethyl palmitate628-97-70017384-2

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0

€
2915.70.40.98.0Drittlandszoll5,5 %550 €2.005 €2.555 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 2915.70.40.98.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, SimbabweSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2915.70.40

  1. 01.01.20122915.70.40neu eingeführt · „Palmitinsäure, ihre Salze und Ester“ · aus 2915.70.00
  2. 01.01.20192915.70.40unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2915.70.40
  3. 30.11.20212915.70.40.95.0neu eingeführt · „Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18 und mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g …“ · aus 2915.70.40
  4. 30.11.20212915.70.40.98.0neu eingeführt · aus 2915.70.40
  5. 13.05.20222915.70.40.95.0Wortlaut geändert · „Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem …“ · vorher „Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18 und mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette“
  6. 01.07.20262915.70.40.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.07.20262915.70.40.98.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fettsäuren aus der Warennummer 2915.70.40?

Fettsäuren mit einer Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97 % gehören in 2915.70.40.95.0. Die übrige Palmitinsäure, ihre Salze und Ester fallen unter 2915.70.40.98.0.

Wurde die Zolltarifnummer 2915.70.40.98.0 zuletzt geändert?

Ja, die Unterteilung der Nummern unter 2915.70.40 wurde am 01.07.2026 geändert. Die Nummer entstand am 01.01.2012 aus 2915.70.00.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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