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gültig seit 01.01.2002

Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0 – Papier in Bogen bis 435 x 297 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

48Kapitel02Position62HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Papiere und Pappen in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, mit einem Gehalt von mehr als 10 GHT an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge. Papier in Rollen gehört in die Unterposition 4802.61, Papier, das weder in Rollen noch in Bogen bis 435 x 297 mm vorliegt, in 4802.69.00.00.0. Typische Waren sind Recyclingpapier, Papierzuschnitte und Papierbogen DIN A4.

Typische Waren:RecyclingpapierPapierzuschnittePapierbogen DIN A4

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder …
ZolltarifnummerBüttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
ZolltarifnummerRohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen
UnterpositionTapetenrohpapier
andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Unterpositionin Rollen
Zolltarifnummerin Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4802.626-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4802.62.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4802.62.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4802.62.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0?

Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff … › 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch …
✓andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT …Das Papier muss Fasern enthalten, die mechanisch oder chemisch-mechanisch aufbereitet wurden, mit einem Anteil von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge.
✓in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenDas Papier liegt als Bogen vor, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Messen Sie den ungefalteten Bogen an beiden Seiten nach.
4802.62.00.00.0Papier in Bogen bis 435 x 297 mm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0?

  • ×Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)4802.10.00.00.0
  • ×Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen4802.20.00.00.0
  • ×Tapetenrohpapier4802.40
  • ×andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger …4802.54, 4802.55, 4802.56, 4802.57.00.00.0 und 1 weitere
  • ×in Rollen4802.61
  • ×andere, also nicht: in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen4802.69.00.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4802.62.00

ZolltarifnummerWortlaut
4802.62.00.00.0in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4802.62.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI8695/25-1DeutschlandEs handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie …09.06.2028
DEBTI9028/25-1DeutschlandEine Zusammenstellung von Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 750 lose Zuschnitte (ca. 9 x 9 …01.06.2028
DEBTI1299/24-14DeutschlandBei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Bögen aus Papier aus hauptsächlich …29.09.2027
DEBTI49449/23-1DeutschlandEs handelt sich um rechteckige Bogen aus Papier (Format: DIN A4). Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen. Es …10.01.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0

€
4802.62.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 5
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: A. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben: a) einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder b) einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder c) einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder d) einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder e) einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger. …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4802.62.00

  1. 01.01.20024802.62.00neu eingeführt · „in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen“ · aus 4801.00.00
  2. 01.01.20024802.62.00.00.0neu eingeführt · „in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen“
  3. 01.01.20044802.62.00wieder anmeldefähig · aus 4802.62.10, 4802.62.50, 4802.62.90
  4. 01.01.20044802.62.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 4802.62.10, 4802.62.50, 4802.62.90
  5. 01.03.20044802.62.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4802.62.00
  6. 01.03.20044802.62.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4802.62.00
  7. 01.07.20054802.62.00wieder anmeldefähig · aus 4802.62.00
  8. 01.07.20054802.62.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 4802.62.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Recyclingpapier unter 4802.62.00.00.0?

Recyclingpapier in Bogen bis 435 x 297 mm gehört in die Zolltarifnummer 4802.62.00.00.0. Voraussetzung ist ein Gehalt von mehr als 10 GHT an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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