01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5603.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5603.13.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5603.13.10.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5603.13.10.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0?
- ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.12
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.14
- ×andere, also nicht: bestrichen oder überzogen5603.13.90
- ×andere, also nicht: Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …5603.13.10.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.13.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5603.13.10.20.0 | Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …diese Seite | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 5603.13.10.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.13.10 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI16499/24-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig zugeschnitten oder als Meterware mit Breiten zwischen 1016 mm … | 16.06.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01022Frankreich | Mehrlagige Artikel in rechteckiger Form, die als atmungsaktive Klebemembran für Fassaden ausgeführt sind und von außen … | 23.09.2029 |
| NLBTI2025-1145-1Niederlande | Ein weiches ballistisches Tuch (SB) mit – laut Angaben – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur … | 18.06.2029 |
| NLBTI2024-0258Niederlande | Ein sogenannter Tischläufer mit -gemäß Angabe- u.a. folgenden Merkmalen: - zum Schutz und zur Verzierung von Tischen; - … | 23.05.2027 |
| PLBTIWIT-2023-001637Polen | Dachmembran, hergestellt durch die Verbindung eines Vliesstoffs aus kontinuierlichen Polypropylenfasern mit einer … | 05.12.2026 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5603.13.90 | 34 | Vliesstoff, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- quadratisch zugeschnitten, -- im Wasserstrahlverfahren mechanisch verfestigt, -- aus synthetischen Miko-Filamenten … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8322 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5603.13.10
- 01.01.19965603.13.10neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“ · aus 5603.00.10
- 01.01.19965603.13.10.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.07.19965603.13.10wieder anmeldefähig · aus 5603.13.10
- 01.07.19965603.13.10.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 5603.13.10
- 01.07.20095603.13.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5603.13.10
- 01.07.20095603.13.10.90.0neu eingeführt · aus 5603.13.10
- 01.07.20115603.13.10.20.0neu eingeführt · „Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für bestrichenen Polyethylen-Spinnvlies mit 90 g/m² unter 5603.13.10?
Für bestrichenen Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem Polyethylen mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² bis 105 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr bis 75 s gilt Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0. Ein Gewicht von 90 g/m² liegt in diesem Bereich, der Luftwiderstand muss zusätzlich 8 s bis 75 s betragen. Die Warennummer 5603.13.10 hat weitere Zolltarifnummern, etwa 5603.13.10.90.0 für alle anderen bestrichenen Vliesstoffe, die diese Merkmale nicht erfüllen.
Gehören konfektionierte Vliesstoffe unter 5603.13.10.20.0?
Konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a grundsätzlich nicht in die Kapitel 56 bis 59 und damit nicht in 5603.13.10.20.0, soweit nichts anderes bestimmt ist. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 Buchstabe a Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und nach Buchstabe b Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen