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Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0 – Polyethylen-Spinnvlies, bestrichen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für bestrichene Vliesstoffe aus synthetischen Filamenten, nach dem Spinnvliesverfahren aus Polyethylen hergestellt, mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² bis 105 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr bis 75 s. Andere bestrichene Vliesstoffe dieser Art, die diese Merkmale nicht erfüllen, gehören in Zolltarifnummer 5603.13.10.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Kombinierte Nomenklaturbestrichen oder überzogen
ZolltarifnummerVliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
5603.91 – 5603.94andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.13.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.13.10.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.13.10.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDer Vliesstoff muss aus synthetischen oder künstlichen Filamenten bestehen. Das Ausgangsmaterial ist Polyethylen, das die Fasern des Vliesstoffs bildet.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 gDer Vliesstoff muss je Quadratmeter mehr als 70 g bis 150 g wiegen.
✓bestrichen oder überzogenDie Ware muss bestrichen oder überzogen sein, also mit einer aufgetragenen Schicht versehen. Diese Schicht liegt auf dem Vliesstoff.
✓Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² , jedoch nicht mehr als 105 g/m² und - einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 s (nach ISO 5636/5)Die Ware muss aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen bestehen und bestrichen sein. Zusätzlich muss sie ein Gewicht von mehr als 80 g/m² bis 105 g/m² und einen Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr bis 75 s nach ISO 5636/5 haben.
5603.13.10.20.0Bestrichene Spinnvliesstoffe aus Polyethylen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0?

  • ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.12
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.14
  • ×andere, also nicht: bestrichen oder überzogen5603.13.90
  • ×andere, also nicht: Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …5603.13.10.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.13.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.13.10.20.0Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
5603.13.10.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.13.10 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Niederlande2
Deutschland1
Frankreich1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI16499/24-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig zugeschnitten oder als Meterware mit Breiten zwischen 1016 mm …16.06.2027
FRBTIFR-BTI-2026-01022FrankreichMehrlagige Artikel in rechteckiger Form, die als atmungsaktive Klebemembran für Fassaden ausgeführt sind und von außen …23.09.2029
NLBTI2025-1145-1NiederlandeEin weiches ballistisches Tuch (SB) mit – laut Angaben – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur …18.06.2029
NLBTI2024-0258NiederlandeEin sogenannter Tischläufer mit -gemäß Angabe- u.a. folgenden Merkmalen: - zum Schutz und zur Verzierung von Tischen; - …23.05.2027
PLBTIWIT-2023-001637PolenDachmembran, hergestellt durch die Verbindung eines Vliesstoffs aus kontinuierlichen Polypropylenfasern mit einer …05.12.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.13.9034Vliesstoff, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- quadratisch zugeschnitten, -- im Wasserstrahlverfahren mechanisch verfestigt, -- aus synthetischen Miko-Filamenten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0

€
5603.13.10.20.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €
5603.13.10.20.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 5603.13.10.20.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.13.10.20.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.13.10.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.13.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.13.10neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“ · aus 5603.00.10
  2. 01.01.19965603.13.10.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.07.19965603.13.10wieder anmeldefähig · aus 5603.13.10
  4. 01.07.19965603.13.10.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 5603.13.10
  5. 01.07.20095603.13.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5603.13.10
  6. 01.07.20095603.13.10.90.0neu eingeführt · aus 5603.13.10
  7. 01.07.20115603.13.10.20.0neu eingeführt · „Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen - mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für bestrichenen Polyethylen-Spinnvlies mit 90 g/m² unter 5603.13.10?

Für bestrichenen Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem Polyethylen mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m² bis 105 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr bis 75 s gilt Zolltarifnummer 5603.13.10.20.0. Ein Gewicht von 90 g/m² liegt in diesem Bereich, der Luftwiderstand muss zusätzlich 8 s bis 75 s betragen. Die Warennummer 5603.13.10 hat weitere Zolltarifnummern, etwa 5603.13.10.90.0 für alle anderen bestrichenen Vliesstoffe, die diese Merkmale nicht erfüllen.

Gehören konfektionierte Vliesstoffe unter 5603.13.10.20.0?

Konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a grundsätzlich nicht in die Kapitel 56 bis 59 und damit nicht in 5603.13.10.20.0, soweit nichts anderes bestimmt ist. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 Buchstabe a Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und nach Buchstabe b Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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