01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5603.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5603.13.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5603.13.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5603.13.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0?
- ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.12
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.14
- ×bestrichen oder überzogen5603.13.10
- ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.13.90.30.0
- ×Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und …5603.13.90.60.0
- ×genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem …5603.13.90.70.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.13.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5603.13.90.30.0 | Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur … | Autonome Zollaussetzung |
| 5603.13.90.60.0 | Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 5603.13.90.70.0 | genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm … | Antidumpingzoll |
| 5603.13.90.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.13.90 eingereiht
34 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI24080/26-1Deutschland | Vliesstoff, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- quadratisch zugeschnitten, -- im … | 06.09.2029 |
| DEBTI20343/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 40 Stück in einem Polybeutel mit einem sog. Entnahmedeckel (Fillpack) … | 27.08.2029 |
| DEBTI23379/26-1Deutschland | Laminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten als Musterabschnitt vorliegend, - aus … | 23.08.2029 |
| DEBTI49272/25-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 173 mm x 75 mm, - laut … | 08.03.2029 |
| DEBTI5108/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mehrlagig, bestehend aus: --- zwei Außenlagen aus … | 05.03.2029 |
| DEBTI43264/25-2Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 200 cm bis 250 cm x 80 cm … | 30.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5603.13.10 | 5 | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig zugeschnitten oder als Meterware mit Breiten zwischen 1016 mm und 1060 mm und Längen zwischen 150 m und 500 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8322 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,4 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 5603.13.90
- 01.01.19965603.13.90neu eingeführt · aus 5603.00.95
- 01.01.19965603.13.90.30.0neu eingeführt · „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.19965603.13.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.19975603.13.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.07.19985603.13.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.01.20005603.13.90.60.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m² bis 80 g/m² und …“
- 01.01.20025603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m² bis 80 g/m² und einer Luftdichtigkeit (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.01.20025603.13.90.70.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus Polypropylen - mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“
- 01.07.20025603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.07.20025603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen, bestehend aus einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen - mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spun-bonded) Polypropylenfilamenten, - mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g/m², - als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und - nicht getränkt“
- 01.01.20115603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen: • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen, bestehend aus einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Polypropylenfilamenten, mit einer Dicke von nicht mehr als 550 μm und einem Gewicht von nicht mehr als 80 g/m², als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, nicht getränkt“
- 01.01.20135603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen: • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spun-bonded) Polypropylenfilamenten, • mit einer Dicke von nicht mehr als 550µm, • mit einem Gewicht von nicht mehr als 150g/m², • als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und • nicht getränkt“
- 01.01.20145603.13.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.01.20145603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.01.20145603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen - mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spun-bonded) Polypropylenfilamenten, • mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g/m2, • als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und • nicht getränkt“
- 01.07.20145603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.07.20195603.13.90.70.0aufgehoben
- 15.09.20255603.13.90.70.0neu eingeführt · „genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Geotextil unter 5603.13.90?
Geotextil gehört in die Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0. Voraussetzung ist, dass es ein Vliesstoff aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit mehr als 70 g bis 150 g je Quadratmeter ist, der weder bestrichen noch überzogen ist.
Wann wurde die Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0 zuletzt geändert?
Zuletzt wurde am 15.09.2025 die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 5603.13.90 geändert. Die Nummern dieser Warennummer gibt es seit 01.01.1996.
Welche Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden unter 5603.13.90?
Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden gehören in 5603.13.90.30.0, wenn sie als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind. Die Zolltarifnummer 5603.13.90.90.0 erfasst dagegen nur die übrigen Vliesstoffe dieser Warennummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
