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Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0 – Aromatische Polyamid-Vliesstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, die durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure hergestellt sind, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten. Spinnvliese aus Polyethylen mit mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s bis 36 s gehören in 5603.13.90.60.0, genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten mit einer Dicke von mehr als 0,5 mm bis 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Glasfasergehalt von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen, gehören in 5603.13.90.70.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Kombinierte Nomenklaturbestrichen oder überzogen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Diese Seite
ZolltarifnummerVliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …
Zolltarifnummergenadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
5603.91 – 5603.94andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.13.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.13.90.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.13.90.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDer Vliesstoff besteht aus synthetischen Filamenten, hier aus aromatischen Polyamiden.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 gDas Quadratmetergewicht des Vliesstoffs liegt bei mehr als 70 g bis 150 g je Quadratmeter.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDer Vliesstoff ist weder bestrichen noch überzogen.
✓Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
5603.13.90.30.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden als Meterware

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0?

  • ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.12
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.14
  • ×bestrichen oder überzogen5603.13.10
  • ×Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und …5603.13.90.60.0
  • ×genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem …5603.13.90.70.0
  • ×andere, also nicht: Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …5603.13.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.13.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.13.90.30.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
5603.13.90.60.0Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
5603.13.90.70.0genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …Antidumpingzoll
5603.13.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.13.90 eingereiht

34 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland15
Frankreich7
Italien4
Belgien2
Spanien2
Niederlande2
vZTAWareGültig bis
DEBTI24080/26-1DeutschlandVliesstoff, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- quadratisch zugeschnitten, -- im …06.09.2029
DEBTI20343/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 40 Stück in einem Polybeutel mit einem sog. Entnahmedeckel (Fillpack) …27.08.2029
DEBTI23379/26-1DeutschlandLaminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten als Musterabschnitt vorliegend, - aus …23.08.2029
DEBTI49272/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 173 mm x 75 mm, - laut …08.03.2029
DEBTI5108/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mehrlagig, bestehend aus: --- zwei Außenlagen aus …05.03.2029
DEBTI43264/25-2DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 200 cm bis 250 cm x 80 cm …30.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.13.105Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig zugeschnitten oder als Meterware mit Breiten zwischen 1016 mm und 1060 mm und Längen zwischen 150 m und 500 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0

€
5603.13.90.30.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €
5603.13.90.30.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 5603.13.90.30.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.13.90.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.13.90.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.13.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.13.90neu eingeführt · aus 5603.00.95
  2. 01.01.19965603.13.90.30.0neu eingeführt · „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.19965603.13.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  4. 01.01.19975603.13.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  5. 01.07.19985603.13.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  6. 01.01.20005603.13.90.60.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m² bis 80 g/m² und …“
  7. 01.01.20025603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m² bis 80 g/m² und einer Luftdichtigkeit (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
  8. 01.01.20025603.13.90.70.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus Polypropylen - mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“
  9. 01.07.20025603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
  10. 01.07.20025603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen, bestehend aus einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen - mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spun-bonded) Polypropylenfilamenten, - mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g/m², - als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und - nicht getränkt“
  11. 01.01.20115603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen: • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen, bestehend aus einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Polypropylenfilamenten, mit einer Dicke von nicht mehr als 550 μm und einem Gewicht von nicht mehr als 80 g/m², als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, nicht getränkt“
  12. 01.01.20135603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen: • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spun-bonded) Polypropylenfilamenten, • mit einer Dicke von nicht mehr als 550µm, • mit einem Gewicht von nicht mehr als 150g/m², • als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und • nicht getränkt“
  13. 01.01.20145603.13.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  14. 01.01.20145603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
  15. 01.01.20145603.13.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polypropylen - mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polypropylen • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spun-bonded) Polypropylenfilamenten, • mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g/m2, • als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und • nicht getränkt“
  16. 01.07.20145603.13.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
  17. 01.07.20195603.13.90.70.0aufgehoben
  18. 15.09.20255603.13.90.70.0neu eingeführt · „genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden unter 5603.13.90?

Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, die als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten vorliegen, gehören in 5603.13.90.30.0. Die Zolltarifnummern 5603.13.90.60.0, 5603.13.90.70.0 und 5603.13.90.90.0 gelten für andere Vliesstoffe dieser Warennummer.

Gehören Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, die anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, in 5603.13.90.30.0?

Nein, solche Waren gehören nicht in 5603.13.90.30.0. Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten gelten als konfektioniert, und konfektionierte Waren gehören nach Anmerkung 8 soweit nichts anderes bestimmt ist nicht zu den Kapiteln 56 bis 59.

Wurde die Zolltarifnummer 5603.13.90.30.0 seit 2025 geändert?

Ja, am 15.09.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 5603.13.90 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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