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Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0 – Sonstige Vliesstoffe, über 150 g/m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Vliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit mehr als 150 g je Quadratmeter, die weder bestrichen oder überzogen noch Trägervlies aus Polyester sind. Aromatische Polyamid-Vliesstoffe als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten gehören in 5603.14.80.10.0, genadelte Polyester-Filament-Vliesstoffe mit einer Dicke von mehr als 0,5 mm bis nicht mehr als 1,8 mm in 5603.14.80.70.0. In vZTA dieser Nummer sind rechteckig zugeschnittene Vliesstoffe aus thermisch verfestigten synthetischen Monofilen eingereiht.

Typische Waren:VliesstoffzuschnitteVliesstoffe aus Monofilen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
Zolltarifnummerbestrichen oder überzogen
andere
ZolltarifnummerTrägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …
Zolltarifnummergenadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
5603.91 – 5603.94andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.146-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.14.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.14.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.14.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDer Vliesstoff muss aus synthetischen oder künstlichen Filamenten bestehen, etwa aus Polyester. Diese Angabe steht im Untersuchungsergebnis oder im Antrag der vZTA.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gDer Vliesstoff muss mehr als 150 g je Quadratmeter wiegen.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDie Ware ist weder bestrichen noch überzogen.
✓andere, also nicht: Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56Die Ware ist kein Trägervlies aus Polyester im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56.
✓andere, also nicht: Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Die Ware ist weder ein Vliesstoff aus aromatischen Polyamiden als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, noch eine genadelte Polyester-Filament-Vliesware mit einer Dicke von mehr als 0,5 mm bis nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit weniger als 30 GHT Glasfasern, weder bestrichen noch überzogen.
5603.14.80.90.0Sonstige Filamentvliesstoffe über 150 g

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0?

  • ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.12
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.13
  • ×bestrichen oder überzogen5603.14.10.00.0
  • ×Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 565603.14.20.00.0
  • ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.14.80.10.0
  • ×genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem …5603.14.80.70.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.14.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.14.80.10.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Autonome Zollaussetzung
5603.14.80.70.0genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …Antidumpingzoll
5603.14.80.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.14.80 eingereiht

41 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland23
Frankreich8
Italien5
Niederlande2
Bulgarien1
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI36667/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - 21 Stäbe in einer bedruckten Pappschachtel verpackt, jeweils: -- mit einer Länge von …20.09.2029
DEBTI15277/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 44 cm x 22 cm x 4 cm …02.08.2029
DEBTI11723/25-1DeutschlandFilter für E-Zigaretten, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem mit Bindemittel verfestigten …25.09.2028
DEBTI30161/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 44 cm x 22 cm x 5 cm …07.09.2028
DEBTI3345/25-1DeutschlandFilterstäbe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf Länge zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem mit …25.05.2028
DEBTI55436/24-1DeutschlandVliesstoff, sog. Kaschierverbundmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1510 …21.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.14.106Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - auf eine Papprolle gewickelt und mit bedrucktem Pappeinleger in einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware, in den Abmessungen von laut Antrag 60 mm x 25 m …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0

€
5603.14.80.90.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.14.80.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.14.80.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.14.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20245603.14.80neu eingeführt · aus 5603.14.90
  2. 01.01.20245603.14.80.10.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.14.90
  3. 01.01.20245603.14.80.90.0neu eingeführt · aus 5603.14.90
  4. 15.09.20255603.14.80.70.0neu eingeführt · „genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0

Gehören aromatische Polyamid-Vliesstoffe unter 5603.14.80.90.0?

Nein, Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gehören in 5603.14.80.10.0. Die Nummer 5603.14.80.90.0 erfasst sie deshalb nicht.

Wurde die Zolltarifnummer 5603.14.80.90.0 seit 2025 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern dieser Warennummer wurde am 15.09.2025 geändert und am 01.07.2026 erneut.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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