01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5603.146-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5603.14.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5603.14.80.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5603.14.80.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0?
- ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.12
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.13
- ×bestrichen oder überzogen5603.14.10.00.0
- ×Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 565603.14.20.00.0
- ×genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem …5603.14.80.70.0
- ×andere, also nicht: Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …5603.14.80.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.14.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5603.14.80.10.0 | Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 5603.14.80.70.0 | genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm … | Antidumpingzoll |
| 5603.14.80.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.14.80 eingereiht
41 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI36667/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - 21 Stäbe in einer bedruckten Pappschachtel verpackt, jeweils: -- mit einer Länge von … | 20.09.2029 |
| DEBTI15277/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 44 cm x 22 cm x 4 cm … | 02.08.2029 |
| DEBTI11723/25-1Deutschland | Filter für E-Zigaretten, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem mit Bindemittel verfestigten … | 25.09.2028 |
| DEBTI30161/25-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 44 cm x 22 cm x 5 cm … | 07.09.2028 |
| DEBTI3345/25-1Deutschland | Filterstäbe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf Länge zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem mit … | 25.05.2028 |
| DEBTI55436/24-1Deutschland | Vliesstoff, sog. Kaschierverbundmaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1510 … | 21.04.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5603.14.10 | 6 | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - auf eine Papprolle gewickelt und mit bedrucktem Pappeinleger in einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware, in den Abmessungen von laut Antrag 60 mm x 25 m … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8322 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5603.14.80
- 01.01.20245603.14.80neu eingeführt · aus 5603.14.90
- 01.01.20245603.14.80.10.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.14.90
- 01.01.20245603.14.80.90.0neu eingeführt · aus 5603.14.90
- 15.09.20255603.14.80.70.0neu eingeführt · „genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden unter 5603.14.80?
Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gehören in die Zolltarifnummer 5603.14.80.10.0. Die übrigen Zolltarifnummern unter 5603.14.80, 5603.14.80.70.0 und 5603.14.80.90.0, gelten für andere Waren.
Fällt ein Vliesstoff aus aromatischen Polyamiden in anderer Zuschnittform unter 5603.14.80.10.0?
Nein, nur Meterware oder quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Vliesstoffe gehören in 5603.14.80.10.0. Waren in anderer Form gelten nach Abschnitt XI, Anmerkung 7 als konfektioniert und gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen