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Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0 – Elastischer Polyolefin-Vliesstoff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Vliesstoffe aus Polyolefin, deren Elastomerschicht beidseitig mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen ist, mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 g/m², als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, nicht getränkt, in Quer- und Maschinenrichtung dehnbar und zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder. Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol) mit einer Dicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 µm, und einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m², gehören in 5603.92.90.10.0, Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, in 5603.92.90.60.0 und mehrschichtige Vliesstoffe aus einer Mischung aus heißluftgezogenen Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten Filamenten aus Polypropylen, in 5603.92.90.70.0. Bestrichene oder überzogene Vliesstoffe stehen in der Warennummer 5603.92.10.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Kombinierte Nomenklaturbestrichen oder überzogen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …
ZolltarifnummerVliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …
ZolltarifnummerVliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.926-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.92.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.92.90.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.92.90.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 gDas Quadratmetergewicht muss mehr als 25 g/m² bis 70 g/m² betragen, wie die Unterposition 5603.92 verlangt.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenIst der Vliesstoff bestrichen oder überzogen, gehört er in die Warennummer 5603.92.10. Ist der Vliesstoff nicht bestrichen oder überzogen, gehört er in die Warennummer 5603.92.90.
✓Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 g/m², - als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, - nicht getränkt, - mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und KleinkinderDie Ware besteht aus einer Elastomerschicht, die auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen ist. Sie ist nicht getränkt, in Quer- und Maschinenrichtung dehnbar, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten und zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt.
5603.92.90.80.0Dehnbarer Polyolefin-Vliesstoff für Säuglingsprodukte

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0?

  • ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.93
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.94
  • ×bestrichen oder überzogen5603.92.10
  • ×Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr …5603.92.90.10.0
  • ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.92.90.60.0
  • ×Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und …5603.92.90.70.0
  • ×andere, also nicht: Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …5603.92.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.92.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.92.90.10.0Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.92.90.60.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.92.90.70.0Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.92.90.80.0Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …diese SeiteDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
5603.92.90.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.92.90 eingereiht

37 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland30
Frankreich4
Finnland1
Polen1
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI31361/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 18,6 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI31320/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 9,3 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI31328/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 11,8 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI31343/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 11,8 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI32280/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen und mit einer Breite von 160 cm, - laut …13.09.2029
DEBTI12817/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen …07.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0

€
5603.92.90.80.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €
5603.92.90.80.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 5603.92.90.80.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.92.90.80.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.92.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.92.90neu eingeführt · aus 5603.00.93
  2. 01.01.19965603.92.90.10.0neu eingeführt · „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.19965603.92.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  4. 01.01.19975603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  5. 01.07.19975603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  6. 01.01.19995603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
  7. 01.01.20005603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  8. 01.01.20025603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 50 g“
  9. 01.07.20025603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Gewicht von 20 g/m² bis 50 g/m²“
  10. 01.01.20035603.92.90.60.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“
  11. 01.01.20045603.92.90.70.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“
  12. 01.01.20125603.92.90.80.0neu eingeführt · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und …“
  13. 01.01.20135603.92.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“ · vorher „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen, mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 50 mm“
  14. 01.01.20135603.92.90.80.0Wortlaut geändert · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …“ · vorher „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und: - mit einer Dicke von nicht mehr als 550 µm, - mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als  150 g/m², - als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, - nicht getränkt, - mit einer Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder“
  15. 01.01.20145603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und - einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m²“
  16. 01.01.20145603.92.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0

Welche Warennummer gilt für dehnbare Vliesstoffe aus Polyolefin mit Elastomerschicht unter 5603.92.90?

Vliesstoffe aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, die beidseitig mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen ist, mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 g/m², als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, nicht getränkt, dehnbar in Quer- und Maschinenrichtung und für Säuglinge und Kleinkinder gehören in die Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0. Andere Vliesstoffe der Warennummer 5603.92.90 haben eigene Zolltarifnummern, etwa 5603.92.90.10.0 für Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol).

Wann wurde die Zolltarifnummer 5603.92.90.80.0 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zuletzt am 07.01.2025 geändert, davor am 01.07.2019. Der Verlauf dieser Nummer wird seit dem 01.01.2012 angegeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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