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Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 – Sonstige Vliesstoffe 25 bis 70 g/m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, die nicht bestrichen oder überzogen sind und keiner der vier Sonderarten entsprechen. Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol) als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit einer Dicke von 200 µm bis 280 µm und einem Gewicht von 20 g/m² bis 50 g/m², gehören in 5603.92.90.10.0.

Typische Waren:VliesstoffEinlagestoffPolyestervliesstoff

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Kombinierte Nomenklaturbestrichen oder überzogen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …
ZolltarifnummerVliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …
ZolltarifnummerVliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.926-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.92.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.92.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.92.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDie Ware ist nicht aus synthetischen oder künstlichen Filamenten hergestellt, sondern etwa aus Spinnfasern.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 gDas Quadratmetergewicht muss mehr als 25 g bis 70 g betragen. Bei 25 g oder weniger oder bei mehr als 70 g gehört die Ware in eine andere Unterteilung.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDie Ware ist weder bestrichen noch überzogen. Bestrichene oder überzogene Vliesstoffe gehören in eine eigene Unterteilung.
✓andere, also nicht: Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …Die Ware ist ein sonstiger Vliesstoff, den keine der davor beschriebenen Sonderarten erfasst.
5603.92.90.90.0Sonstige Vliesstoffe, 25 bis 70 g/m²

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0?

  • ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.93
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.94
  • ×bestrichen oder überzogen5603.92.10
  • ×Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr …5603.92.90.10.0
  • ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.92.90.60.0
  • ×Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und …5603.92.90.70.0
  • ×Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - mit einem Gewicht von …5603.92.90.80.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.92.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.92.90.10.0Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.92.90.60.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.92.90.70.0Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.92.90.80.0Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
5603.92.90.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.92.90 eingereiht

37 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland30
Frankreich4
Finnland1
Polen1
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI31361/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 18,6 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI31320/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 9,3 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI31328/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 11,8 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI31343/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen, mit einer Breite von ca. 11,8 cm, - aus …04.10.2029
DEBTI32280/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware laut Antrag auf Rollen und mit einer Breite von 160 cm, - laut …13.09.2029
DEBTI12817/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen …07.06.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0

€
5603.92.90.90.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.92.90.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.92.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.92.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.92.90neu eingeführt · aus 5603.00.93
  2. 01.01.19965603.92.90.10.0neu eingeführt · „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.19965603.92.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  4. 01.01.19975603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  5. 01.07.19975603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  6. 01.01.19995603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
  7. 01.01.20005603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  8. 01.01.20025603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 50 g“
  9. 01.07.20025603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Gewicht von 20 g/m² bis 50 g/m²“
  10. 01.01.20035603.92.90.60.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“
  11. 01.01.20045603.92.90.70.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“
  12. 01.01.20125603.92.90.80.0neu eingeführt · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und …“
  13. 01.01.20135603.92.90.70.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“ · vorher „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen, mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 50 mm“
  14. 01.01.20135603.92.90.80.0Wortlaut geändert · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …“ · vorher „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und: - mit einer Dicke von nicht mehr als 550 µm, - mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als  150 g/m², - als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, - nicht getränkt, - mit einer Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder“
  15. 01.01.20145603.92.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und - einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m²“
  16. 01.01.20145603.92.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe unter 5603.92.90?

Für Vliesstoffe mit mehr als 25 g bis 70 g je Quadratmeter, die nicht bestrichen oder überzogen sind und keiner der vier Sonderarten entsprechen, gilt 5603.92.90.90.0. Die vier Sonderarten haben jeweils eigene Zolltarifnummern innerhalb der Warennummer 5603.92.90.

Gehört ein Einlagestoff in die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0?

Ja, Einlagestoffe gehören in 5603.92.90.90.0, wenn sie ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g haben, nicht bestrichen oder überzogen sind und keiner der vier Sonderarten entsprechen.

Seit wann besteht die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0?

Sie besteht seit dem 1. Januar 1996 und wurde zu diesem Datum aus der Warennummer 5603.00.93 übernommen. Am 7. Januar 2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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