01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5607.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5607.50.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5607.50.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5607.50.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0?
- ×aus Sisal oder anderen textilen Agavefasern5607.21, 5607.29.00.00.0
- ×aus Polyethylen oder Polypropylen5607.41.00.00.0, 5607.49
- ×andere, also nicht: aus anderen synthetischen Chemiefasern5607.90
- ×aus anderen synthetischen Chemiefasern5607.50.90
- ×mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger5607.50.30
- ×geflochten5607.50.11
- ×Bindfäden5607.50.19.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5607.50.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5607.50.19.10.0 | Bindfäden | Präferenzzollkontingent |
| 5607.50.19.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5607.50.19 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| NLBTI2024-0415Niederlande | Ein Strang aus Polyesterstapelfasern mit – laut Angabe – unter anderem folgender Zusammensetzung und folgenden … | 25.07.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5607.50.30 | 15 | Bindfaden, Foto siehe Anlage, - auf eine bedruckte Pappkarte gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 10 m, in den Farben weiß und … |
| 5607.50.11 | 7 | Bindfaden, siehe Abbildung. - Als Meterware, im Abschnitt vorliegend. - Aus einem Rundgeflecht mit einem Durchmesser von ca. 4 mm mit enger Flechtweise und festem Gefüge. - Aus synthetischen … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-558/1115.11.2012 | 1. Die Unterposition 5607.49.11 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5607.50.19
- 01.01.19725607.50.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.03.20135607.50.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5607.50.19
- 01.03.20135607.50.19.10.0neu eingeführt · „Bindfäden“ · aus 5607.50.19
- 01.03.20135607.50.19.90.0neu eingeführt · aus 5607.50.19
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0
Gehören konfektionierte Waren unter 5607.50.19.90.0?
Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch nicht zu den Kapiteln 56 bis 59. Die Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0 erfasst nur Seile und Taue aus Polyamid oder Polyester, die nicht geflochten sind, einen Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m) haben und keine Bindfäden sind.
Welche Zolltarifnummer gilt für Bindfäden aus Polyester unter 5607.50.19?
Bindfäden aus Polyamid oder Polyester mit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m) gehören in die Zolltarifnummer 5607.50.19.10.0, nicht in diese Seite. Diese Seite gilt nur für die Zolltarifnummer 5607.50.19.90.0 mit dem Wortlaut „andere“.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile