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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0 – Nicht handgearbeitete Teppiche

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst geknüpfte Teppiche aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden, die nicht handgearbeitet sind. Handgearbeitete Teppiche dieser Warennummer gehören in 5701.90.10.10.0, Teppiche aus anderen Spinnstoffen in die Warennummer 5701.90.90.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionGeknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
Unterpositionaus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Kombinierte Nomenklaturaus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden
Zolltarifnummerhandgearbeitet
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5701.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5701.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5701.90.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5701.90.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch …
✓aus anderen SpinnstoffenDer Teppich besteht aus Spinnstoffen, die nicht unter die Wolle- oder Feinhaar-Gruppe fallen.
✓aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und MetallfädenDer Teppich ist aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern, metallisierten Garnen im Sinne des Wortlauts oder aus Spinnstoffen und Metallfäden gefertigt.
✓andere, also nicht: handgearbeitetDer Teppich ist nicht handgearbeitet.
5701.90.10.90.0Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5701.90.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5701.90.10.10.0handgearbeitetZollkontingent
5701.90.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5701.90.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0

€
5701.90.10.90.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5701.90.10.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5701.90.10.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 57, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701.10.90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5701.90.10

  1. 01.01.19725701.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden“
  2. 01.01.19725701.90.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „handgearbeitet“
  3. 01.01.19725701.90.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5701.90.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen unter 5701.90.10?

Handgearbeitete Teppiche gehören in 5701.90.10.10.0, alle übrigen Teppiche dieser Warennummer in 5701.90.10.90.0 und damit auf diese Seite. Die Warennummer 5701.90.10 hat nur diese beiden Zolltarifnummern.

Gehören konfektionierte geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen unter 5701.90.10.90.0?

Ja, die Position 5701 nennt geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen ausdrücklich auch konfektioniert. Abschnitt XI, Anmerkung 8 schließt konfektionierte Waren aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus, aus den Kapiteln 56 bis 59 nur, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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