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gültig seit 01.01.2011

Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0 – Fußmatten, nicht handgearbeitet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Fußmatten und andere Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen, die weder synthetisch noch künstlich, weder aus Sisal, Agavefasern oder Manilahanf noch handgearbeitet sind. Handgearbeitete Ware aus anderen Spinnstoffen als Sisal, Agavefasern oder Manilahanf gehört in die Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0, handgearbeitete Ware aus Sisal oder Manilahanf in die Zolltarifnummer 5705.00.80.31.0. Ware aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen gehört in die Warennummer 5705.00.30; eine rechteckige Fußmatte aus Kokosfasern mit Kunststoffgrund in 40 x 60 cm ist in dieser Zolltarifnummer eingereiht.

Typische Waren:FußmattenKokosfaser-Fußmatten

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionAndere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
Kombinierte Nomenklaturaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Spinnstoffen
andere
Zolltarifnummerhandgearbeitet
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5705.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5705.00.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5705.00.80.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5705.00.80.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus Spinnstoffen, die weder synthetisch noch künstlich sind.
✓andere, also nicht: aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus ManilahanfDie Fasern sind weder Sisal noch andere Agavefasern oder Manilahanf.
✓andere, also nicht: handgearbeitetDie Ware ist nicht handgearbeitet.
5705.00.80.99.0Fußmatten aus anderen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5705.00.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5705.00.80.31.0handgearbeitetZollkontingent
5705.00.80.39.0andere–
5705.00.80.91.0handgearbeitetCITES bei der Einfuhr, Zollkontingent
5705.00.80.99.0anderediese SeiteCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5705.00.80 eingereiht

32 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland17
Frankreich7
Niederlande7
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI7630/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen …06.08.2029
DEBTI7229/26-1DeutschlandTeppich, Foto siehe Anlage, - rund, mit einem Durchmesser von ca. 100 cm bzw. annähernd rechteckig (mit abgerundeten …30.03.2029
DEBTI47888/25-1DeutschlandTeppich, siehe Abbildung. - Mit einem Durchmesser von ca. 104 cm. - Aus einem Geflecht aus Garnen aus Jute …25.01.2029
DEBTI47887/25-1DeutschlandTeppich, Foto siehe Anlage, - mit einem Durchmesser von ca. 100 cm, - aus verschiedenen Geflechten aus Garnen aus laut …25.01.2029
DEBTI43225/25-1DeutschlandFußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 60 cm, -- aus Bündeln aus …23.11.2028
DEBTI37415/25-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - aus Bündeln aus …16.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5705.00.3075Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen von 40 cm x 59 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer oberen Lage …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0

€
5705.00.80.99.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5705.00.80.99.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5705.00.80.99.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
692/201030.07.2010Ein rechteckiger Türvorleger aus Kokosfaser mit Unterboden und Zierleiste aus Polyvinylchlorid wurde in die damalige Nummer 5705.00.90 eingereiht; heute gehört er in die Warennummer 5705.00.80.5705.00.90heute 5705.00.80

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5705.00.80

  1. 01.01.20115705.00.80neu eingeführt · „aus anderen Spinnstoffen“ · aus 5705.00.10, aus 5705.00.90
  2. 01.01.20115705.00.80.31.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
  3. 01.01.20115705.00.80.39.0neu eingeführt · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
  4. 01.01.20115705.00.80.91.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
  5. 01.01.20115705.00.80.99.0neu eingeführt · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fußmatten unter 5705.00.80?

Fußmatten aus anderen Spinnstoffen als synthetischen oder künstlichen, außer aus Sisal, Agavefasern oder Manilahanf, und nicht handgearbeitet gehören in die Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0. Eine rechteckige Fußmatte aus Kokosfasern mit Kunststoffgrund in 40 cm x 60 cm ist in dieser Zolltarifnummer eingereiht.

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Fußmatten unter 5705.00.80?

Handgearbeitete Fußbodenbeläge aus anderen Spinnstoffen als Sisal, Agavefasern oder Manilahanf gehören in die Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0, handgearbeitete Ware aus Sisal oder Manilahanf dagegen in die Zolltarifnummer 5705.00.80.31.0.

Gehören konfektionierte Fußmatten in die Zolltarifnummer 5705.00.80.99.0?

Nein, nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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