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gültig seit 01.01.20111 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0 – Handgearbeitete Spinnstoffteppiche

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst handgearbeitete Teppiche und Fußbodenbeläge aus anderen Spinnstoffen, etwa aus Jute. Nicht handgearbeitete Teppiche aus anderen Spinnstoffen gehören in 5705.00.80.99.0, Teppiche aus Sisal, Agavefasern oder Manilahanf in 5705.00.80.31.0 und 5705.00.80.39.0.

Typische Waren:Jute-TeppicheGeflechtteppiche aus JuteJute-Baumwoll-Teppiche

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionAndere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
Kombinierte Nomenklaturaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Spinnstoffen
andere
ZolltarifnummerhandgearbeitetDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5705.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5705.00.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5705.00.80.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5705.00.80.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus Spinnstoffen, die nicht synthetisch oder künstlich sind, und ist ein Teppich oder anderer Fußbodenbelag.
✓andere, also nicht: aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus ManilahanfFür die Ware bleibt ein Spinnstoff, der nicht Sisal, Agavefasern oder Manilahanf ist, etwa Jute oder Baumwolle.
✓handgearbeitetDie Ware ist von Hand gefertigt. Ein vZTA-Beispiel beschreibt solche Teppiche als ohne Flor, weder gewebt noch getuftet.
5705.00.80.91.0Handgearbeitete Teppiche aus anderen Spinnstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0?

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Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5705.00.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5705.00.80.31.0handgearbeitetZollkontingent
5705.00.80.39.0andere–
5705.00.80.91.0handgearbeitetdiese SeiteCITES bei der Einfuhr, Zollkontingent
5705.00.80.99.0andereCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5705.00.80 eingereiht

32 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland17
Frankreich7
Niederlande7
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI7630/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen …06.08.2029
DEBTI7229/26-1DeutschlandTeppich, Foto siehe Anlage, - rund, mit einem Durchmesser von ca. 100 cm bzw. annähernd rechteckig (mit abgerundeten …30.03.2029
DEBTI47888/25-1DeutschlandTeppich, siehe Abbildung. - Mit einem Durchmesser von ca. 104 cm. - Aus einem Geflecht aus Garnen aus Jute …25.01.2029
DEBTI47887/25-1DeutschlandTeppich, Foto siehe Anlage, - mit einem Durchmesser von ca. 100 cm, - aus verschiedenen Geflechten aus Garnen aus laut …25.01.2029
DEBTI43225/25-1DeutschlandFußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 60 cm, -- aus Bündeln aus …23.11.2028
DEBTI37415/25-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - aus Bündeln aus …16.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5705.00.3075Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen von 40 cm x 59 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer oberen Lage …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0

€
5705.00.80.91.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0106Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5705.00.80.91.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5705.00.80.91.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
692/201030.07.2010Mit der Verordnung 692/2010 wurde ein rechteckiger Türvorleger aus Kokosfaser auf einem Unterboden aus Polyvinylchlorid in die damalige Nummer 5705.00.90 eingereiht, heute gehört er in die Warennummer 5705.00.80.5705.00.90heute 5705.00.80

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5705.00.80

  1. 01.01.20115705.00.80neu eingeführt · „aus anderen Spinnstoffen“ · aus 5705.00.10, aus 5705.00.90
  2. 01.01.20115705.00.80.31.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
  3. 01.01.20115705.00.80.39.0neu eingeführt · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
  4. 01.01.20115705.00.80.91.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
  5. 01.01.20115705.00.80.99.0neu eingeführt · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0

Fallen konfektionierte Teppiche unter 5705.00.80.91.0 aus der Position 5705 heraus?

Nein. Position 5705 erfasst ausdrücklich auch konfektionierte Waren, die Konfektionierung schließt die Einreihung in diese Position nicht aus. Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus; für die Kapitel 56 bis 59 gilt dies, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Teppiche aus Jute unter 5705.00.80?

Handgearbeitete Teppiche aus Jute gehören in die Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0, sofern sie nicht aus Sisal, Agavefasern oder Manilahanf bestehen. Handgearbeitete Ware aus diesen Fasern gehört in 5705.00.80.31.0, nicht handgearbeitete Teppiche aus anderen Spinnstoffen in 5705.00.80.99.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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