01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5705.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5705.00.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5705.00.80.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5705.00.80.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0?
- ×aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen5705.00.30
- ×aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf5705.00.80.31.0, 5705.00.80.39.0
- ×andere, also nicht: handgearbeitet5705.00.80.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5705.00.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5705.00.80.31.0 | handgearbeitet | Zollkontingent |
| 5705.00.80.39.0 | andere | – |
| 5705.00.80.91.0 | handgearbeitetdiese Seite | CITES bei der Einfuhr, Zollkontingent |
| 5705.00.80.99.0 | andere | CITES bei der Einfuhr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5705.00.80 eingereiht
32 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI7630/26-1Deutschland | Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen … | 06.08.2029 |
| DEBTI7229/26-1Deutschland | Teppich, Foto siehe Anlage, - rund, mit einem Durchmesser von ca. 100 cm bzw. annähernd rechteckig (mit abgerundeten … | 30.03.2029 |
| DEBTI47888/25-1Deutschland | Teppich, siehe Abbildung. - Mit einem Durchmesser von ca. 104 cm. - Aus einem Geflecht aus Garnen aus Jute … | 25.01.2029 |
| DEBTI47887/25-1Deutschland | Teppich, Foto siehe Anlage, - mit einem Durchmesser von ca. 100 cm, - aus verschiedenen Geflechten aus Garnen aus laut … | 25.01.2029 |
| DEBTI43225/25-1Deutschland | Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 60 cm, -- aus Bündeln aus … | 23.11.2028 |
| DEBTI37415/25-1Deutschland | Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - aus Bündeln aus … | 16.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5705.00.30 | 75 | Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen von 40 cm x 59 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer oberen Lage … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0106 | Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 692/201030.07.2010 | Mit der Verordnung 692/2010 wurde ein rechteckiger Türvorleger aus Kokosfaser auf einem Unterboden aus Polyvinylchlorid in die damalige Nummer 5705.00.90 eingereiht, heute gehört er in die Warennummer 5705.00.80. | 5705.00.90heute 5705.00.80 |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5705.00.80
- 01.01.20115705.00.80neu eingeführt · „aus anderen Spinnstoffen“ · aus 5705.00.10, aus 5705.00.90
- 01.01.20115705.00.80.31.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20115705.00.80.39.0neu eingeführt · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20115705.00.80.91.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20115705.00.80.99.0neu eingeführt · aus 5705.00.10, 5705.00.90 (8 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0
Fallen konfektionierte Teppiche unter 5705.00.80.91.0 aus der Position 5705 heraus?
Nein. Position 5705 erfasst ausdrücklich auch konfektionierte Waren, die Konfektionierung schließt die Einreihung in diese Position nicht aus. Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus; für die Kapitel 56 bis 59 gilt dies, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Teppiche aus Jute unter 5705.00.80?
Handgearbeitete Teppiche aus Jute gehören in die Zolltarifnummer 5705.00.80.91.0, sofern sie nicht aus Sisal, Agavefasern oder Manilahanf bestehen. Handgearbeitete Ware aus diesen Fasern gehört in 5705.00.80.31.0, nicht handgearbeitete Teppiche aus anderen Spinnstoffen in 5705.00.80.99.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile