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gültig seit 01.01.2009 (schon 1988–1994)ab 01.01.2027: neue Maßnahmen1 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0 – Andere getränkte, überzogene Gewebe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe sowie bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen. Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm, gehören in Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0.

Typische Waren:Klettband

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionAndere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
ZolltarifnummerGewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5907.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5907.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5907.00.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5907.00.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder …
✓andere, also nicht: Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µmEs bleibt ein getränktes, bestrichenes oder überzogenes Gewebe, das nicht mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen beschichtet ist, oder ein bemaltes Gewebe für Theaterdekorationen oder Atelierhintergründe.
5907.00.00.90.0Andere getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0?

  • ×Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm5907.00.00.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5907.00.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5907.00.00.10.0Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µmAutonome Zollaussetzung
5907.00.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5907.00.00 eingereiht

28 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland24
Frankreich3
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI40212/26-1DeutschlandKlettband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als zweiteiliges Sortiment in einer bedruckten Pappschachtel verpackt …11.10.2029
DEBTI26336/26-1DeutschlandÜberzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 240 cm, - aus synthetischen …03.09.2029
DEBTI18409/26-1DeutschlandBestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Meterware, mit einer …24.08.2029
DEBTI20306/26-1DeutschlandÜberzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 290 cm, - aus synthetischen …28.06.2029
DEBTI42334/25-1DeutschlandÜberzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von ca. 7,5 cm, -- aus …23.11.2028
DEBTI32028/25-1DeutschlandÜberzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus einem …13.10.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0

€
5907.00.00.90.0Drittlandszoll4,9 %490 €1.993 €2.483 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8329Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5907.00.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5907.00.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 4
4. Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“ im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 6
6. Zu Position 5907 gehören nicht: a) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht; b) bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen); c) Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position; d) Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet; e) Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408); f) natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805); g) agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814); h) dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5907.00.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19725907.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen“
  2. 01.01.19885907.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5907.00.00
  3. 01.01.19885907.00.00.10.0neu eingeführt · „beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Duchmesser von 75 Mikrometer oder weniger, mit einem Quadratmetergewicht von …“ · aus 5907.00.00
  4. 01.01.19885907.00.00.90.0neu eingeführt · aus 5907.00.00
  5. 01.01.19955907.00.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 5907.00.10, 5907.00.90
  6. 01.01.19955907.00.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 5907.00.10, 5907.00.90
  7. 01.01.20095907.00.00.10.0neu eingeführt · „Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm“ · aus 5907.00.10, 5907.00.90
  8. 01.01.20095907.00.00.90.0neu eingeführt · aus 5907.00.10, 5907.00.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0

Gehören Gewebe mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen unter 5907.00.00.90.0?

Nein, Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm, gehören in Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0. Die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0 erfasst die übrigen Gewebe dieser Warennummer.

Gehören konfektionierte Gewebe unter 5907.00.00.90.0 in Kapitel 59?

Konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 grundsätzlich nicht zu Kapitel 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das gilt auch für konfektionierte Gewebe, die unter die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0 fallen würden.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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