01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5907.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5907.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5907.00.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5907.00.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0?
- ×andere, also nicht: Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm5907.00.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5907.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5907.00.00.10.0 | Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µmdiese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 5907.00.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5907.00.00 eingereiht
28 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI40212/26-1Deutschland | Klettband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als zweiteiliges Sortiment in einer bedruckten Pappschachtel verpackt … | 11.10.2029 |
| DEBTI26336/26-1Deutschland | Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 240 cm, - aus synthetischen … | 03.09.2029 |
| DEBTI18409/26-1Deutschland | Bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Meterware, mit einer … | 24.08.2029 |
| DEBTI20306/26-1Deutschland | Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 290 cm, - aus synthetischen … | 28.06.2029 |
| DEBTI42334/25-1Deutschland | Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von ca. 7,5 cm, -- aus … | 23.11.2028 |
| DEBTI32028/25-1Deutschland | Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus einem … | 13.10.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8329 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,9 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0
Anmerkungen (2)
4. Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“ im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).
6. Zu Position 5907 gehören nicht: a) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht; b) bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen); c) Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position; d) Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet; e) Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408); f) natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805); g) agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814); h) dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 5907.00.00
- 01.01.19725907.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen“
- 01.01.19885907.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5907.00.00
- 01.01.19885907.00.00.10.0neu eingeführt · „beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Duchmesser von 75 Mikrometer oder weniger, mit einem Quadratmetergewicht von …“ · aus 5907.00.00
- 01.01.19885907.00.00.90.0neu eingeführt · aus 5907.00.00
- 01.01.19955907.00.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 5907.00.10, 5907.00.90
- 01.01.19955907.00.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 5907.00.10, 5907.00.90
- 01.01.20095907.00.00.10.0neu eingeführt · „Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm“ · aus 5907.00.10, 5907.00.90
- 01.01.20095907.00.00.90.0neu eingeführt · aus 5907.00.10, 5907.00.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für andere Gewebe unter 5907.00.00, die nicht mit Kügelchen beschichtet sind?
Gewebe der Warennummer 5907.00.00, die nicht mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm beschichtet sind, gehören in die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0. Für Gewebe mit solchen Kügelchen gilt dagegen die Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0.
Gehören konfektionierte Gewebe der Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0 nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 hierher?
Konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 Buchstabe a nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Anmerkung 7 nennt für die Konfektionierung die Buchstaben a bis d, etwa zugeschnittene Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.
Welche Zolltarifnummer gilt für Reflexband unter 5907.00.00?
Reflexband ist in der Zolltarifnummer 5907.00.00.10.0 eingereiht. Die Kügelchen im Klebstoff müssen dafür höchstens 150 µm Durchmesser haben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
