01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6104.526-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6104.52.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6104.52.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6104.52.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0?
- ×Kostüme6104.13.00.00.0, 6104.19
- ×Kombinationen6104.22.00.00.0, 6104.23.00.00.0, 6104.29
- ×Jacken6104.31.00.00.0, 6104.32.00.00.0, 6104.33.00.00.0, 6104.39
- ×Kleider6104.41.00.00.0, 6104.42.00.00.0, 6104.43.00.00.0, 6104.44.00.00.0 und 1 weitere
- ×lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen6104.61.00.00.0, 6104.62.00.00.0, 6104.63.00.00.0, 6104.69
- ×aus Wolle oder feinen Tierhaaren6104.51.00.00.0
- ×aus synthetischen Chemiefasern6104.53.00.00.0
- ×aus anderen Spinnstoffen6104.59.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6104.52.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6104.52.00.00.0 | aus Baumwolle |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6104.52.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7912 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
| 09.8338 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,6 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 6104.51.00 bis 6104.59.00 | Röcke und Hosenröcke: Als Röcke gelten Kleidungsstücke zum Bedecken des Unterkörpers, die normalerweise an der Taille beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Röcke sind Kleidungsstücke, die mit mindestens einem anderen Kleidungsstück wie T-Shirt, Bluse, Hemdbluse, Pullover oder einem ähnlichen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers getragen werden müssen. Sind an den Kleidungsstücken … |
| Kapitel 61, Allgemeines | 1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen der Einreihung von Kleidungsstücken, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6103 und 6104 aufgebrachte Verzierungen … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6104.52.00
- 01.01.19726104.52.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
- 01.01.19726104.52.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0
Welche Waren schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 für die Zolltarifnummer 6104.52.00.00.0 aus?
Abschnitt XI, Anmerkung 8 regelt, welche Waren nicht zu den Kapiteln 50 bis 60 gehören. Konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60, und Waren der Kapitel 56 bis 59 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Waren dieser Zolltarifnummer liegen im Kapitel 61 und damit außerhalb der Kapitel 50 bis 60.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex