Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0 – Kleinkinder-Chemiefaserkleidung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gewirkte oder gestrickte Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, ausgenommen Handschuhe. Handschuhe aus synthetischen Chemiefasern für Kleinkinder gehören in 6111.30.10.00.0. Eine vZTA ordnet pulloverähnliche Kleidungsstücke für Kleinkinder aus Gewirken hier ein.

Typische Waren:Pulloverähnliche Kleidungsstücke

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
Unterpositionaus Baumwolle
Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern
ZolltarifnummerHandschuhe
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6111.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6111.30.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6111.30.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6111.30.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder …
✓aus synthetischen ChemiefasernDie Ware muss aus synthetischen Chemiefasern bestehen, wie es die Angaben zum Material im Antrag ausweisen.
✓andere, also nicht: HandschuheDie Ware fällt in keine der anderen Warenarten dieser Ebene und bleibt ein sonstiges Kleidungsstück oder Bekleidungszubehör aus gewirkten oder gestrickten Stoffen für Kleinkinder.
6111.30.90.00.0Kleinkinderkleidung aus Chemiefasern, ohne Handschuhe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6111.30.90

ZolltarifnummerWortlaut
6111.30.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6111.30.90 eingereiht

37 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland17
Frankreich17
Dänemark2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI23944/26-1DeutschlandKurze Hose für Kleinkinder, Größe 62/68, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten …11.10.2029
DEBTI37972/25-1DeutschlandPulloverähnliches Kleidungsstück für Kleinkinder, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten …06.11.2028
DEBTI29552/25-1DeutschlandKleidung für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - auf einem Pappetikett aufgebracht, - von sackähnlicher Form …12.10.2028
DEBTI23146/25-1DeutschlandKurze Hose für Kleinkinder, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- in …20.07.2028
DEBTI7264/25-1DeutschlandLätzchen, sog. Babylätzchen mit Klettverschluss, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, mit …13.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6111.30.101Handschuhe, sog. Fäustel, Größe 0, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte und einem Kunststoffaufhänger befestigt, - in Form von Fausthandschuhen ohne ausgearbeiteten Daumen, mit einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0

€
6111.30.90.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 6
6. Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes: a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger; b) Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 8
8. Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.
Wortlaut · Kapitel 61, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 6116.10.20 bzw. 6116.10.80 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon: — ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder — aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind. In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6111.30.90

  1. 01.01.19726111.30.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19726111.30.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →