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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0 – Gewirkte oder gestrickte Skianzüge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

61Kapitel12Position20HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Skianzüge, die aus Gewirken oder Gestricken hergestellt sind. Trainingsanzüge gehören in 6112.11.00.00.0, 6112.12.00.00.0 oder 6112.19.00.00.0, Badeanzüge und Badehosen in die Unterpositionen 6112.31, 6112.39, 6112.41 und 6112.49.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionTrainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
ZolltarifnummerSkianzügeDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6112.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6112.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6112.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6112.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und …
✓SkianzügeDie Ware muss ein Skianzug sein, also ein Anzug für den Skisport aus Gewirken oder Gestricken.
6112.20.00.00.0Skianzüge aus Gewirken oder Gestricken

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6112.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
6112.20.00.00.0Skianzüge

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6112.20.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0

€
6112.20.00.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0

Sonderzölle gibt es für diese Nummer nicht. An ihr stehen im EU-TARIC: Ausfuhrverbot für Luxuswaren, Einfuhrverbot für Luxuswaren und Mengenmäßige Beschränkung. Für welche Länder und Waren sie gelten, zeigt der EU-TARIC am Stichtag.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 7
7. Als „Skianzüge“ im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen: a) entweder aus einem „Ski-Overall“, d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben; b) oder aus einer „Skikombination“, d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst: — ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und — eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose. Die „Skikombination“ kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und aus einer Art wattierter ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen. Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination“ müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
424/8920.02.1989Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muß diese mit einem Reißverschluß, Druckknöpfen oder einem Klettverschluß versehen sein. Wenn …6112

Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6112.20.00

  1. 01.01.19726112.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Skianzüge“
  2. 01.01.19726112.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Skianzüge“
  3. 01.01.19886112.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6112.20.00
  4. 01.01.19886112.20.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6112.20.00
  5. 01.01.20056112.20.00wieder anmeldefähig · aus 6112.20.00
  6. 01.01.20056112.20.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6112.20.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6112.20.00.00.0

Schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 Skianzüge unter 6112.20.00 aus?

Nein. Anmerkung 8 bezieht sich auf die Kapitel 50 bis 55 und 60 sowie auf die Waren der Kapitel 56 bis 59 und nennt Kapitel 61 nicht. Sie betrifft daher keine Skianzüge unter 6112.20.00.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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