01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6209.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6209.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6209.20.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6209.20.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0?
- ×aus synthetischen Chemiefasern6209.30
- ×aus anderen Spinnstoffen6209.90
- ×Handschuhe6209.20.00.10.0
- ×andere, also nicht: Strümpfe, Socken und Söckchen6209.20.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6209.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6209.20.00.10.0 | Handschuhe | Mengenmäßige Beschränkung |
| 6209.20.00.20.0 | Strümpfe, Socken und Söckchendiese Seite | Einfuhrverbot |
| 6209.20.00.90.0 | andere | Mengenmäßige Beschränkung |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6209.20.00 eingereiht
52 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI24393/26-1Deutschland | Badeumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) … | 04.10.2029 |
| DEBTI24404/26-1Deutschland | Bademantel, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen … | 04.10.2029 |
| DEBTI14630/26-1Deutschland | Schlafkleidung für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - in einer buntbedruckten Pappschachtel verpackt, - mit einer Länge … | 28.06.2029 |
| DEBTI29561/25-1Deutschland | Schlafbekleidung, Größe 70 cm, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Länge von ca. 72 cm, - … | 12.10.2028 |
| DEBTI29478/25-1Deutschland | Kurze Hose für Kleinkinder, Größe 56, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken … | 12.10.2028 |
| DEBTI24175/25-1Deutschland | Hemd für Kleinkinder, in Kleinkindergröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Farbausführungen, -- … | 21.07.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7074 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7913 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 10,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 9,3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 8,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0
Anmerkungen (4)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
5. Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes: a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger; b) Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
2. Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon: — ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder — aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind. In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1911/9209.07.1992 | Eine Zusammenstellung konfektionierter Spinnstoffwaren aus Schlingengewebe (100 % Baumwolle), unter anderem mit Badeumhang und Waschlappen, wurde in die Warennummer 6209.20.00 eingereiht. | 6209.20.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-524/1106.09.2012 | Strampelsäcke aus Baumwolle für Kleinkinder sind als Kleidung für Kleinkinder aus Baumwolle in die Warennummer 6209.20.00 einzureihen, unter den im Urteil genannten Bedingungen. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6209.20.00
- 01.01.19726209.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
- 01.01.19726209.20.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Handschuhe“
- 01.01.19726209.20.00.20.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Strümpfe, Socken und Söckchen“
- 01.01.19726209.20.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6209.20.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Strümpfe, Socken und Söckchen aus Baumwolle unter 6209.20.00?
Strümpfe, Socken und Söckchen aus Baumwolle für Kleinkinder gehören in 6209.20.00.20.0. Handschuhe gehören in 6209.20.00.10.0, alle übrigen Waren dieser Warennummer in 6209.20.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile