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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 – Feuerfeste Keramik mit Kohlenstoff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

69Kapitel03Position10HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden feuerfeste keramische Waren, etwa Retorten, Schmelztiegel oder Rohre, mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT, die in 6903.10 gehören. Waren mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO₂) von mehr als 50 GHT gehören in 6903.20; Waren, die nicht in 6903.20 gehören, fallen unter 6903.90, sofern sie nicht unter 6903.10 fallen. Die vZTA-Beispiele betreffen Graphitteile wie Schrauben, Wellen, Statoren, Rotoren und Spritzschutzscheiben.

Typische Waren:GraphitschraubenGraphitwellenGraphitstatorenGraphitrotorenSpritzschutzscheiben aus Graphit

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAndere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
Zolltarifnummermit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHTDiese Seite
Unterpositionmit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO₂) von mehr als 50 GHT
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6903.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6903.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6903.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6903.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6903 Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. …
✓mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHTDie Ware muss mehr als 50 GHT freien Kohlenstoff enthalten, wie etwa Graphitteile. Die Ware muss nach der Formgebung gebrannt sein (Kapitel 69, Anmerkung 1).
6903.10.00.00.0Feuerfeste Keramik mit freiem Kohlenstoff

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

  • ×mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO₂) von mehr als 50 GHT6903.20
  • ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT6903.90

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6903.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
6903.10.00.00.0mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6903.10.00 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
BEBTIDT.50.016.291BelgienGraphitteile (Schrauben), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C und 3000°C …04.09.2027
BEBTIDT.50.016.290BelgienGraphitteile (Welle), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C und 3000°C, Imprägnierung …04.09.2027
BEBTIDT.50.016.289BelgienGraphitteile (Stator), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C und 3000°C …04.09.2027
BEBTIDT.50.016.288BelgienGraphitteile (Rotor), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C bis 3000°C, Imprägnierung …04.09.2027
BEBTIDT.50.016.175BelgienGraphitteile (Rotor - Spritzschutzscheibe), gewonnen durch verschiedene Operationen: Graphitierung zwischen 2000° bis …04.06.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0

€
6903.10.00.00.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001G, 0B001I, 1A006B und 2 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6903.10.00

  1. 01.01.19726903.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
  2. 01.01.19726903.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
  3. 01.01.19966903.10.00Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
  4. 01.01.19966903.10.00.00.0Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
  5. 01.01.20226903.10.00Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
  6. 01.01.20226903.10.00.00.0Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0

Gehören Waren, die zur Aushärtung von Harzen auf unter 800 °C erhitzt werden, zu 6903.10.00?

Nein. Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 erfasst nur gebrannte feuerfeste keramische Waren mit mehr als 50 GHT freiem Kohlenstoff.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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