01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6903.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6903.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6903.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6903.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6903.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6903.10.00.00.0 | mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6903.10.00 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| BEBTIDT.50.016.291Belgien | Graphitteile (Schrauben), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C und 3000°C … | 04.09.2027 |
| BEBTIDT.50.016.290Belgien | Graphitteile (Welle), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C und 3000°C, Imprägnierung … | 04.09.2027 |
| BEBTIDT.50.016.289Belgien | Graphitteile (Stator), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C und 3000°C … | 04.09.2027 |
| BEBTIDT.50.016.288Belgien | Graphitteile (Rotor), hergestellt durch verschiedene Verfahren: Graphitierung zwischen 2000°C bis 3000°C, Imprägnierung … | 04.09.2027 |
| BEBTIDT.50.016.175Belgien | Graphitteile (Rotor - Spritzschutzscheibe), gewonnen durch verschiedene Operationen: Graphitierung zwischen 2000° bis … | 04.06.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001G, 0B001I, 1A006B und 2 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6903.10.00
- 01.01.19726903.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
- 01.01.19726903.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
- 01.01.19966903.10.00Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
- 01.01.19966903.10.00.00.0Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Graphit oder Kohlenstoff in anderer Form, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
- 01.01.20226903.10.00Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
- 01.01.20226903.10.00.00.0Wortlaut geändert · „mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT“ · vorher „mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0
Gehören Waren, die zur Aushärtung von Harzen auf unter 800 °C erhitzt werden, zu 6903.10.00?
Nein. Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 erfasst nur gebrannte feuerfeste keramische Waren mit mehr als 50 GHT freiem Kohlenstoff.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen