01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6903?
Die Position wird nach freiem Kohlenstoff, Tonerde (Al₂O₃) und Kieselsäure (SiO₂) unterteilt. Mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT gehört Ware in 6903.10.00.00.0, mit mehr als 50 GHT Tonerde oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure in Unterposition 6903.20. In 6903.20 gilt 6903.20.10.00.0 bei weniger als 45 GHT Tonerde (Al₂O₃) und 6903.20.90.00.0 bei 45 GHT oder mehr. Waren mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25 bis 50 GHT gehören in 6903.90.10.00.0, alle anderen Waren in Unterposition 6903.90 in Warennummer 6903.90.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6903
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 6903
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6903
Die fünf Warennummern der Position 6903 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19726903.10.00.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT · zuletzt geändert 01.01.2022
- 01.01.19726903.20.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von weniger als 45 GHT
- 01.01.19726903.20.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von 45 GHT oder mehr · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19726903.90.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25 bis 50 GHT · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.20046903.90.90eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 6903
Was gehört nicht zur Position 6903?
Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden gehören nicht in Position 6903. Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zu den Positionen 6904 bis 6914.
Welche Nummer in Position 6903 gilt für feuerfeste Ware mit Tonerde?
Feuerfeste Ware mit mehr als 50 GHT Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO₂) gehört in Unterposition 6903.20. Innerhalb davon gilt 6903.20.10.00.0 bei weniger als 45 GHT Tonerde (Al₂O₃) und 6903.20.90.00.0 bei 45 GHT oder mehr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen