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gültig seit 01.07.2008Dual-Use

Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0 – Titanlegierungsstangen nach EN/DIN

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Stangen (Stäbe) aus einer Titanlegierung, die der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entspricht, etwa Stangen und Stäbe aus TiAl6V4. Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit kreisförmigem Querschnitt, 0,8 mm bis 5,0 mm Durchmesser und den weiteren Gehalten des Wortlauts gehören in die Zolltarifnummer 8108.90.30.15.0.

Typische Waren:Titanstangen aus TiAl6V4Titanstäbe aus TiAl6V4TiAl6V4-StangenTiAl6V4-Stäbe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAndere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
PositionTitan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
UnterpositionTitan in Rohform; Pulver
UnterpositionAbfälle und Schrott
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturStangen (Stäbe), Profile und Draht
ZolltarifnummerStangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechendDiese Seite
ZolltarifnummerStangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr …
ZolltarifnummerStangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als …
ZolltarifnummerDraht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder …
ZolltarifnummerDrähte aus einer Titan-Legierung: - mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, - mit einem Durchmesser …
ZolltarifnummerGeschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht …
ZolltarifnummerDraht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturBleche, Bänder und Folien
Kombinierte NomenklaturRohre
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8108.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8108.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8108.90.30.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8108.90.30.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0?

Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus › 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und …
✓andere, also nicht: Titan in Rohform; Pulver, Abfälle und SchrottDie Ware ist ein Erzeugnis aus Titan oder einer Titanlegierung. Legierungen werden nach dem gewichtsmäßig vorherrschenden Metall eingereiht.
✓Stangen (Stäbe), Profile und DrahtDie Ware ist eine Stange oder ein Stab, ein Profil oder ein Draht.
✓Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechendDie Stange besteht aus einer Titanlegierung, die der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entspricht.
8108.90.30.10.0Titanlegierungsstangen nach EN/DIN-Norm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0?

  • ×Titan in Rohform; Pulver8108.20
  • ×Abfälle und Schrott8108.30
  • ×Bleche, Bänder und Folien8108.90.50
  • ×Rohre8108.90.60
  • ×andere, also nicht: Stangen (Stäbe), Profile und Draht8108.90.90
  • ×Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …8108.90.30.15.0
  • ×Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm8108.90.30.35.0
  • ×Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder 4967 entsprechend8108.90.30.45.0
  • ×Drähte aus einer Titan-Legierung: - mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, - mit einem Durchmesser von 2,36 mm oder mehr …8108.90.30.55.0
  • ×Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, - …8108.90.30.60.0
  • ×Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT), - …8108.90.30.70.0
  • ×andere, also nicht: Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend8108.90.30.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8108.90.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8108.90.30.10.0Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechenddiese SeiteAutonome Zollaussetzung
8108.90.30.15.0Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr …Autonome Zollaussetzung
8108.90.30.35.0Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als …Autonome Zollaussetzung
8108.90.30.45.0Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder …Autonome Zollaussetzung
8108.90.30.55.0Drähte aus einer Titan-Legierung: - mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, - mit einem Durchmesser …Autonome Zollaussetzung
8108.90.30.60.0Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
8108.90.30.70.0Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium …Autonome Zollaussetzung
8108.90.30.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8108.90.30 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich3
Deutschland2
vZTAWareGültig bis
DEBTI42704/24-1DeutschlandStaven van titanium De waar zijn staven van een titaniumlegering (materiaalaanduiding TiAlNbWB). De staven hebben een …24.11.2027
DEBTI43166/23-1DeutschlandCross Pin aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung. Stab/Stift mit 1,6 mm Durchmesser und 5,6 mm Länge. Wird in …14.01.2027
FRBTIFR-BTI-2025-05240FrankreichTitan-Drähte und -Stangen mit einem Titangehalt von mindestens 98,8 % bis höchstens 99,9 % und einem Durchmesser von …06.11.2028
FRBTIFR-BTI-2025-05239FrankreichStangen und Stäbe aus TITAN TiAl6V4 (Titan-, Aluminium- und Vanadiumlegierungen), konform mit den Normen EN 2002-1, EN …06.11.2028
FRBTIFR-BTI-2025-03282FrankreichDrähte mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm aus Titan TiAl6V4 (Titan-, Aluminium- und Vanadiumlegierung) gemäß …16.06.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8108.90.9021Litze aus Titan Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um eine Litze, die aus sieben fest miteinander verdrillten Einzeldrähten nach den Angaben aus Titan besteht. Die Ware ist 1,50 m lang. …
8108.90.505Band aus Titan Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Band aus nicht legiertem Titan (ATI Grade 2), mit einer Dicke von 0,1 mm und einer Breite von 415,92 mm das aufgerollt gehandelt …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0

€
8108.90.30.10.0Drittlandszoll7 %700 €2.033 €2.733 €
8108.90.30.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8108.90.30.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8108.90.30.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8108.90.30.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C002D, 1C004, 1C005 und 1 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 81 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8108.90.30

  1. 01.01.19728108.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Stangen (Stäbe), Profile und Draht“
  2. 01.01.19888108.90.30Stellung im Tarifbaum geändert
  3. 01.01.20068108.90.30Stellung im Tarifbaum geändert · nach 8108.90.00
  4. 01.07.20088108.90.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8108.90.30
  5. 01.07.20088108.90.30.10.0neu eingeführt · „Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1 oder EN 4267 entsprechend“ · aus 8108.90.30
  6. 01.07.20088108.90.30.90.0neu eingeführt · aus 8108.90.30
  7. 01.01.20108108.90.30.10.0Wortlaut geändert · „Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend“ · vorher „Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1 oder EN 4267 entsprechend“
  8. 01.01.20178108.90.30.60.0neu eingeführt · „Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 8108.90.30
  9. 01.01.20178108.90.30.70.0neu eingeführt · „Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium …“ · aus 8108.90.30
  10. 01.01.20188108.90.30.15.0neu eingeführt · „Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr …“ · aus 8108.90.30
  11. 01.01.20218108.90.30.35.0neu eingeführt · „Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als …“ · aus 8108.90.30
  12. 01.01.20218108.90.30.45.0neu eingeführt · „Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder …“ · aus 8108.90.30
  13. 01.07.20218108.90.30.55.0neu eingeführt · „Drähte aus einer Titan-Legierung: -mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, -mit einem Durchmesser von …“
  14. 01.01.20238108.90.30.55.0Wortlaut geändert · „Drähte aus einer Titan-Legierung: - mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, - mit einem Durchmesser …“ · vorher „Drähte aus einer Titan-Legierung: -mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT, -mit einem Durchmesser von nicht mehr als 6 mm, -der Norm AMS 4982 entsprechend, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbindungselementen für die Raumfahrt“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Titanlegierungsstangen nach EN 2002-1 unter 8108.90.30?

Stangen aus einer Titanlegierung, die der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entspricht, gehören in die Zolltarifnummer 8108.90.30.10.0. Stangen und Drähte mit kreisförmigem Querschnitt und den Gehalten des Wortlauts gehören in 8108.90.30.15.0. Ein vZTA-Beispiel dieser Zolltarifnummer betrifft Stangen und Stäbe aus TiAl6V4 für Luftfahrtbefestigungen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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