01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8108?
Die Position ist in die Unterpositionen 8108.20 für Titan in Rohform und Pulver, 8108.30 für Abfälle und Schrott und 8108.90 für andere Waren unterteilt. Innerhalb von 8108.90 gelten die Warennummern 8108.90.30 für Stangen, Profile und Draht, 8108.90.50 für Bleche, Bänder und Folien sowie 8108.90.60 für Rohre. Die Warennummer 8108.90.90 erfasst alle übrigen Waren aus Titan, die nicht unter 8108.90.30, 8108.90.50 oder 8108.90.60 fallen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8108.20Titan in Rohform; Pulver
- 8108.20.00.10.08108.20.00.30.08108.20.00.90.0
- 8108.30Abfälle und Schrott
- 8108.30.00.10.08108.30.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8108
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8108. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8108
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8108
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8108
Vier der sechs Warennummern der Position 8108 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728108.90.30eingeführt · Stangen (Stäbe), Profile und Draht · zuletzt geändert 01.07.2008
- 01.01.19728108.90.50eingeführt · Bleche, Bänder und Folien · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.20068108.90.60eingeführt · Rohre
- 01.01.19728108.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2006
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8108
Welche Warennummer gilt für Titanrohre in Position 8108?
Rohre aus Titan gehören in die Warennummer 8108.90.60. Für Titanrohr gilt die Zolltarifnummer 8108.90.60.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen







