Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8108 – Titan und Waren daraus

Position im Zolltarif

81Kapitel08Position

Position 8108 erfasst Titan und Waren daraus, etwa Titan in Rohform, Titanpulver, Titanschwamm, Titanstangen, Titandraht, Titanbleche, Titanfolien und Titanrohre sowie Titanabfälle und Titanschrott. Bismut gehört nicht hierher, sondern in Position 8106, und Zirconium gehört in Position 8109.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Titanrohr zu Position 8108?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8108?

Die Position ist in die Unterpositionen 8108.20 für Titan in Rohform und Pulver, 8108.30 für Abfälle und Schrott und 8108.90 für andere Waren unterteilt. Innerhalb von 8108.90 gelten die Warennummern 8108.90.30 für Stangen, Profile und Draht, 8108.90.50 für Bleche, Bänder und Folien sowie 8108.90.60 für Rohre. Die Warennummer 8108.90.90 erfasst alle übrigen Waren aus Titan, die nicht unter 8108.90.30, 8108.90.50 oder 8108.90.60 fallen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAndere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
PositionTitan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottDiese Seite
UnterpositionTitan in Rohform; Pulver
5 % · 7 vZTA
UnterpositionAbfälle und Schrott
5 % · 3 vZTA
Unterpositionandere
7 % · 31 vZTA
Kombinierte NomenklaturStangen (Stäbe), Profile und Draht
Kombinierte NomenklaturBleche, Bänder und Folien
Kombinierte NomenklaturRohre
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8108

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8108. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8108

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder5 von 6
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder2 von 6
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder1 von 6
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder5 von 6
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8108

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8108

Vier der sechs Warennummern der Position 8108 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728108.90.30eingeführt · Stangen (Stäbe), Profile und Draht · zuletzt geändert 01.07.2008
  2. 01.01.19728108.90.50eingeführt · Bleche, Bänder und Folien · zuletzt geändert 01.01.2006
  3. 01.01.20068108.90.60eingeführt · Rohre
  4. 01.01.19728108.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2006

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8108

Welche Warennummer gilt für Titanrohre in Position 8108?

Rohre aus Titan gehören in die Warennummer 8108.90.60. Für Titanrohr gilt die Zolltarifnummer 8108.90.60.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →