01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8108.90.50?
Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, einer Länge von nicht mehr als 14 m gehören in die Zolltarifnummer 8108.90.50.45.0, sofern die Breite ebenfalls zutrifft. Bleche, Bänder und Folien aus einer Titanlegierung gehören in die Zolltarifnummer 8108.90.50.55.0, Bleche, Bänder und Folien aus unlegiertem Titan mit einer Breite von mehr als 750 mm, mit einer Dicke von nicht mehr als 3 mm in die Zolltarifnummer 8108.90.50.80.0. Band oder Folie aus unlegiertem Titan mit einem Gehalt an Sauerstoff (O₂) von mehr als 0,07 GHT, mit einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 mm, gehört in die Zolltarifnummer 8108.90.50.85.0, sofern die weiteren Merkmale erfüllt sind. Unlegiertes Titan, auf das keine der Zolltarifnummern 8108.90.50.45.0, 8108.90.50.80.0 oder 8108.90.50.85.0 zutrifft, fällt unter 8108.90.50.90.0 („andere“).
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8108.90.50
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 8108.90.50?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8108.90.50. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8108.90.50
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8108.90.50
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8108.90.50 gilt für Titanbleche?
Titanbleche aus einer Titanlegierung gehören in die Zolltarifnummer 8108.90.50.55.0, unlegiertes Titan richtet sich nach Breite, Dicke und Sauerstoffgehalt. Unlegiertes Titan mit einer Breite von mehr als 750 mm, mit einer Dicke von nicht mehr als 3 mm gehört in 8108.90.50.80.0, anderes unlegiertes Titan, auf das keine der übrigen Nummern zutrifft, in 8108.90.50.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

