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gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0 – Dieselaggregate, nicht Luftfahrt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Stromerzeugungsaggregate, die von einem Diesel- oder Halbdieselmotor angetrieben werden und eine Leistung von mehr als 2 000 kVA haben, sofern sie nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Aggregate über 2 000 kVA für zivile Luftfahrzeuge gehören in die 11-stellige Zolltarifnummer 8502.13.80.10.0, Aggregate mit mehr als 375 kVA bis 750 kVA in die Warennummer 8502.13.20 und Aggregate mit mehr als 750 kVA bis 2 000 kVA in die Warennummer 8502.13.40.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionStromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
Unterpositionmit einer Leistung von 75 kVA oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 375 kVA
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2 000 kVA
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 2 000 kVA
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionStromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
8502.31 – 8502.39andere Stromerzeugungsaggregate
Unterpositionelektrische rotierende Umformer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8502.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8502.13.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8502.13.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8502.13.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische …
✓Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)Der Antrieb des Aggregats ist ein Diesel- oder Halbdieselmotor, also ein Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung. Am Motortyp erkennen Sie, ob das Aggregat diese Anforderung erfüllt.
✓mit einer Leistung von mehr als 375 kVADie Leistung des Aggregats ist in kVA angegeben und liegt über 375 kVA.
✓mit einer Leistung von mehr als 2 000 kVADie Leistung des Aggregats liegt über 2 000 kVA.
✓andere, also nicht: für zivile LuftfahrzeugeDas Aggregat ist nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt.
8502.13.80.90.0Dieselaggregate, nicht Luftfahrt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0?

  • ×Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung8502.20
  • ×andere Stromerzeugungsaggregate8502.31, 8502.39
  • ×elektrische rotierende Umformer8502.40
  • ×mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger8502.11
  • ×mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA8502.12
  • ×mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA8502.13.20
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2 000 kVA8502.13.40
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8502.13.80.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8502.13.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8502.13.80.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8502.13.80.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8502.13.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0

€
8502.13.80.90.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8502.13.80.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8502.13.80.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8502.13.80

  1. 01.01.20068502.13.80neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 2 000 kVA“ · aus 8502.13.10, aus 8502.13.91, aus 8502.13.98
  2. 01.01.20068502.13.80.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8502.13.10, 8502.13.91, 8502.13.93, 8502.13.98
  3. 01.01.20068502.13.80.90.0neu eingeführt · aus 8502.13.10, 8502.13.91, 8502.13.93, 8502.13.98

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Stromerzeugungsaggregate über 2 000 kVA unter 8502.13.80, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind?

Die Zolltarifnummer 8502.13.80.90.0 gilt für Stromerzeugungsaggregate mit Diesel- oder Halbdieselmotor und einer Leistung von mehr als 2 000 kVA, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für Aggregate über 2 000 kVA, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 8502.13.80.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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