01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8501?
Die Position unterteilt sich zuerst nach Motoren und Generatoren und danach nach Bauart und Leistung. Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger gehören in Unterposition 8501.10, Allstrom-(Universal-)motoren mit mehr als 37,5 W in Unterposition 8501.20. Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren sind in 8501.31 bis 8501.34 nach Leistung gestaffelt, Einphasen-Wechselstrommotoren in 8501.40 und Mehrphasen-Wechselstrommotoren in 8501.51 bis 8501.53. Wechselstromgeneratoren stehen in 8501.61 bis 8501.64, fotovoltaische Gleichstromgeneratoren in 8501.71 und 8501.72 und fotovoltaische Wechselstromgeneratoren in 8501.80.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8501.20Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
- 8501.20.00.10.08501.20.00.20.08501.20.00.50.08501.20.00.60.08501.20.00.70.08501.20.00.90.0
- 8501.31mit einer Leistung von 750 W oder weniger
- 8501.31.00.10.08501.31.00.20.08501.31.00.45.08501.31.00.47.08501.31.00.48.08501.31.00.49.08501.31.00.50.08501.31.00.52.08501.31.00.54.08501.31.00.55.08501.31.00.56.08501.31.00.57.08501.31.00.58.08501.31.00.63.08501.31.00.68.08501.31.00.85.08501.31.00.99.0
- 8501.32mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
- 8501.32.00.10.08501.32.00.40.08501.32.00.65.08501.32.00.99.0
- 8501.34mit einer Leistung von mehr als 375 kW
- 8501.34.00.10.08501.34.00.99.0
- 8501.51mit einer Leistung von 750 W oder weniger
- 8501.51.00.10.08501.51.00.20.08501.51.00.25.08501.51.00.30.08501.51.00.35.08501.51.00.40.08501.51.00.45.08501.51.00.50.08501.51.00.90.0
- 8501.62mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA
- 8501.62.00.10.08501.62.00.40.08501.62.00.98.0
- 8501.63mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
- 8501.63.00.10.08501.63.00.99.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 28 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8501
34 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8501. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Elektromotor – 8501.52.20.89.0
Getriebemotor – 8501.10.99.90.0
Servomotor – 8501.51.00.90.0
Motor-Antrieb – 8501.52.20.89.0
Motor – 8501.52.20.89.0
Gleichstrommotor – 8501.31.00.99.0
Solaranlage – 8501.80.00.00.0
Linearantrieb – 8501.31.00.99.0
Drehstrommotor – 8501.52.20.89.0
Pumpenmotor – 8501.52.20.89.0
Wechselstrommotor – 8501.52.20.89.0
Antriebsmotor – 8501.52.20.89.0
Elektrofahrzeug-Motor – 8501.53.50.10.0
Antriebsaggregat – 8501.52.20.89.0
Bürstenloser Motor – 8501.31.00.99.0
Motorbaugruppe – 8501.40.80.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8501
Rechts: wie viele der 28 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8501
Anmerkungen (7)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Das Urteil legt die Einreihung eines als „System unterbrechungsfreier Stromversorgung“ bezeichneten elektrischen Geräts aus zwei Schränken nach der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 aus. |
| C-297/1315.05.2014 | Das Urteil legt Anmerkung 2 Buchstabe a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur aus. |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8501
21 der 28 Warennummern der Position 8501 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728501.10.10eingeführt · Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger
- 01.01.19728501.10.91eingeführt · Allstrom-(Universal-)motoren
- 01.01.19728501.10.93eingeführt · Wechselstrommotoren
- 01.01.19728501.10.99eingeführt · Gleichstrommotoren
- 01.01.20268501.33.10.00.0eingeführt · Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen
- 01.01.20268501.33.90eingeführt · andere
- 01.01.20068501.40.20eingeführt · mit einer Leistung von 750 W oder weniger
- 01.01.20068501.40.80eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 750 W
- 01.01.20068501.52.20eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW
- 01.01.20068501.52.30eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW
- 01.01.20068501.52.90eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW
- 01.01.19728501.53.50eingeführt · Fahrmotoren · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.20068501.53.81eingeführt · mehr als 75 kW bis 375 kW
- 01.01.19938501.53.94eingeführt · mehr als 375 kW bis 750 kW · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.19728501.53.99eingeführt · mehr als 750 kW · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.20068501.61.20eingeführt · mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger
- 01.01.20068501.61.80eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA
- 01.01.19728501.64.00.00.0eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 750 kVA · zuletzt geändert 01.01.2019
- 01.01.20228501.71.00.00.0eingeführt · mit einer Leistung von 50 W oder weniger
- 01.01.20228501.72.00.00.0eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 50 W
- 01.01.20228501.80.00.00.0eingeführt · fotovoltaische Wechselstromgeneratoren
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8501
Welche Nummer gilt für Ihren Motor, wenn mehrere Nummern in Position 8501 infrage kommen?
Die Unterposition richtet sich nach Bauart und Leistung des Motors oder Generators. Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger gehören in Unterposition 8501.10, Allstrom-(Universal-)motoren mit mehr als 37,5 W in Unterposition 8501.20.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile