01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8504.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8504.31.298-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8504.31.29.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8504.31.29.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0?
- ×Vorschaltgeräte für Entladungslampen8504.10
- ×Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation8504.21.00.00.0, 8504.22, 8504.23.00.00.0
- ×Stromrichter8504.40
- ×andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen8504.50.00.00.0
- ×Teile8504.90
- ×mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA8504.32
- ×mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA8504.33
- ×mit einer Leistung von mehr als 500 kVA8504.34.00.00.0
- ×andere, also nicht: Messwandler8504.31.80
- ×Spannungswandler8504.31.21
- ×andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge8504.31.29.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8504.31.29
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8504.31.29.10.0 | für zivile Luftfahrzeugediese Seite | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8504.31.29.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8504.31.29 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI14034/26-1Deutschland | Messwandler, sog. THT-Stromwandler, Abbildung siehe Anlage, - mit Kern und Sekundärwicklung (Primärleiter wird vom … | 15.06.2029 |
| DEBTI28414/23-1Deutschland | Messwandler, sog. "Umbaustromwandler", - mit Kern und Sekundärwicklung (Primärleiter wird vom Messobjekt gebildet) in … | 13.03.2027 |
| DEBTI28493/23-1Deutschland | Messwandler, sog. "Aufsteckstromwandler", - mit Kern und Sekundärwicklung (Primärleiter wird vom Messobjekt gebildet) … | 13.03.2027 |
| ITBTIIT922104-2024-BTI0597Italien | Stromwandler mit Spule zur Messung des Leistungsniveaus einer Elektroanlage und ihres Verbrauchs, Übertragung der … | 01.07.2028 |
| CZBTI37/237597/2024-580000-04/01Tschechien | Den bereitgestellten Angaben zufolge handelt es sich um einen Messwandler mit einer Leistung von höchstens 1 kVA. Der … | 25.11.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8504.31.80 | 54 | Elektrischer Transformator, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten Metalldrahtwicklungen mit verschiedenen Windungen (Primär- und Sekundärwicklung) auf einem gemeinsamen Kern (Abmessungen: 41 mm x … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0
Anmerkungen (2)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-559/1805.09.2019 | Die Unterposition 8504.40.30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8504.31.29
- 01.01.20068504.31.29neu eingeführt · aus 8504.31.10, aus 8504.31.31, aus 8504.31.39
- 01.01.20068504.31.29.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8504.31.10, 8504.31.31, 8504.31.39, 8504.31.90
- 01.01.20068504.31.29.90.0neu eingeführt · aus 8504.31.10, 8504.31.31, 8504.31.39, 8504.31.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Messwandler mit 1 kVA oder weniger für zivile Luftfahrzeuge unter 8504.31.29?
Für Messwandler mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 8504.31.29.10.0. Messwandler dieser Leistung, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 8504.31.29.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile