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Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0 – Sonstige Transformatoren bis 1 kVA

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst elektrische Transformatoren mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger, die keine Messwandler sind. Transformatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8504.31.80.10.0, Transformatoren für Stromrichter in 8504.31.80.30.0 und Transformatoren für elektronische Betriebsgeräte und LED-Lichtquellen in 8504.31.80.50.0. Typische Waren sind Zündtransformatoren und Trenntransformatoren.

Typische Waren:ZündtransformatorenTrenntransformatorenTransformatoren mit MetalldrahtwicklungenTransformatoren mit Abgriffen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen
UnterpositionVorschaltgeräte für Entladungslampen
8504.21 – 8504.23Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
andere Transformatoren
Unterpositionmit einer Leistung von 1 kVA oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerElektrischer Transformator mit - einer Leistung von 192 W oder 216 W - Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 x 18 mm - einem …
ZolltarifnummerTransformatoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern und Waren der …
ZolltarifnummerTransformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 500 kVA
UnterpositionStromrichter
Zolltarifnummerandere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8504.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8504.31.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8504.31.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8504.31.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8504 Elektrische Transformatoren, elektrische …
✓andere Transformatoren, also nicht: Vorschaltgeräte für Entladungslampen, Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation, Stromrichter, andere Drosselspulen und …Die Ware ist ein elektrischer Transformator mit zwei induktiv gekoppelten Metalldrahtwicklungen auf einem gemeinsamen Kern. Erkennbar ist er an seinen Primär- und Sekundärwicklungen.
✓mit einer Leistung von 1 kVA oder wenigerDie Ware hat eine Leistung von 1 kVA oder weniger. Maßgeblich ist die Scheinleistung des Transformators.
✓andere, also nicht: MesswandlerDie Ware ist kein Messwandler. Sie dient der Stromversorgung oder Spannungsumformung und nicht der Messung.
✓andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge, Elektrischer Transformator mit - einer Leistung von 192 W oder 216 W - Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 …Die Ware ist ein Transformator, der nach Bauart und Verwendung unter keine der anderen Zolltarifnummern dieser Warennummer fällt.
8504.31.80.90.0Sonstige Transformatoren bis 1 kVA

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0?

  • ×Vorschaltgeräte für Entladungslampen8504.10
  • ×Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation8504.21.00.00.0, 8504.22, 8504.23.00.00.0
  • ×Stromrichter8504.40
  • ×andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen8504.50.00.00.0
  • ×Teile8504.90
  • ×mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA8504.32
  • ×mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA8504.33
  • ×mit einer Leistung von mehr als 500 kVA8504.34.00.00.0
  • ×Messwandler8504.31.21, 8504.31.29
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8504.31.80.10.0
  • ×Elektrischer Transformator mit - einer Leistung von 192 W oder 216 W - Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 x 18 mm - einem Betriebstemperaturbereich von …8504.31.80.15.0
  • ×Transformatoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern und Waren der Position 85378504.31.80.30.0
  • ×Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die Leuchtenindustrie8504.31.80.50.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8504.31.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8504.31.80.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8504.31.80.15.0Elektrischer Transformator mit - einer Leistung von 192 W oder 216 W - Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 x 18 mm - einem …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8504.31.80.30.0Transformatoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern und Waren der …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8504.31.80.50.0Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8504.31.80.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8504.31.80 eingereiht

54 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland49
Frankreich2
Spanien1
Niederlande1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI34506/26-1DeutschlandElektrischer Transformator, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten Metalldrahtwicklungen mit verschiedenen Windungen …28.09.2029
DEBTI34499/26-1DeutschlandElektrischer Transformator, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten …28.09.2029
DEBTI34196/26-1DeutschlandElektrischer Transformator, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten Metalldrahtwicklungen mit verschiedenen Windungen …28.09.2029
DEBTI34509/26-1DeutschlandElektrischer Transformator, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten Drahtwicklungen …28.09.2029
DEBTI34511/26-1DeutschlandElektrischer Transformator, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten Metalldrahtwicklungen mit verschiedenen Windungen …20.09.2029
DEBTI34501/26-1DeutschlandElektrischer Transformator, - bestehend aus zwei induktiv gekoppelten Metalldrahtwicklungen mit verschiedenen Windungen …20.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8504.31.295Messwandler, sog. THT-Stromwandler, Abbildung siehe Anlage, - mit Kern und Sekundärwicklung (Primärleiter wird vom Messobjekt gebildet) in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: ca. 18 x 24 x 11 mm) …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0

€
8504.31.80.90.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8504.31.80.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8504.31.80.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Länder der Schutzmaßnahme für kornorientiertes ElektrobandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 0 % für „Waren, die keine Stahllaminierungen oder -kerne enthalten“ (Unterlage Y501); sonst 1.140,00 EUR je t. Gilt seit 25.09.2026.0 % mit Unterlage Y501; sonst 1.140,00 €/t
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 12
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …
C-559/1805.09.2019Die Unterposition 8504.40.30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8504.31.80

  1. 01.01.20068504.31.80neu eingeführt · aus 8504.31.10, aus 8504.31.31, aus 8504.31.90
  2. 01.01.20068504.31.80.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8504.31.10, 8504.31.31, 8504.31.39, 8504.31.90
  3. 01.01.20068504.31.80.90.0neu eingeführt · aus 8504.31.10, 8504.31.31, 8504.31.39, 8504.31.90
  4. 01.01.20098504.31.80.30.0neu eingeführt · „Schalttransformatoren mit einer Leistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern“ · aus 8504.40.81, 8504.40.84, 8504.90.18
  5. 01.01.20178504.31.80.50.0neu eingeführt · „Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die …“ · aus 8504.50.20
  6. 01.01.20198504.31.80.15.0neu eingeführt · „Elektrischer Transformator mit - einer Leistung von 192 W oder 216 W - Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 x 18 mm - einem …“ · aus 8504.40.30, 8504.40.90
  7. 01.07.20268504.31.80.30.0Wortlaut geändert · „Transformatoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern und Waren der …“ · vorher „Schalttransformatoren mit einer Leistung von nicht mehr als 1 kVA zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8504.31.80 für Transformatoren für zivile Luftfahrzeuge?

Transformatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8504.31.80.10.0, nicht in 8504.31.80.90.0. Die Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0 erfasst die übrigen Transformatoren mit 1 kVA oder weniger.

Seit wann gilt die Warennummer 8504.31.80?

Die Warennummer 8504.31.80 gilt seit dem 01.01.2006. Sie entstand aus den Warennummern 8504.31.10, 8504.31.31 und 8504.31.90. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zuletzt am 04.01.2025 geändert.

Gehört ein Zündtransformator unter 8504.31.80 in die Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0?

Ja, Zündtransformatoren gehören in die Zolltarifnummer 8504.31.80.90.0, wenn sie eine Leistung von 1 kVA oder weniger haben, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind und keine Messwandler sind. Auch Trenntransformatoren gehören in diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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