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gültig seit 01.07.2024

Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0 – Metallgehäuse für Li-Ionen-Akkus

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst obere Kappen und Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien, mit einem Außendurchmesser von 17 mm bis 18 mm oder rechteckig mit höchstens 450 mm Länge, 200 mm Breite und 150 mm Höhe. Die Zolltarifnummer 8507.90.80.10.0 gilt nur für zivile Luftfahrzeuge. Andere Waren der Warennummer 8507.90.80, die nicht unter die Zolltarifnummer 8507.90.80.10.0 oder 8507.90.80.55.0 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 8507.90.80.90.0. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) nennt als typische Ware ein quaderförmiges Batteriegehäuse aus Aluminiumlegierung.

Typische Waren:Batteriegehäuse

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
UnterpositionBlei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)
Unterpositionandere Blei-Akkumulatoren
UnterpositionNickel-Cadmium-Akkumulatoren
UnterpositionNickelhydrid-Akkumulatoren
UnterpositionLithium-Ionen-Akkumulatoren
Unterpositionandere Akkumulatoren
UnterpositionTeile
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerObere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl: -auch Teile aus Aluminium und …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8507.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8507.90.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8507.90.80.5510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8507.90.80.55.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider …
✓TeileDie Ware ist ein Teil eines elektrischen Akkumulators und kein fertiger Akkumulator.
✓andere, also nicht: Scheider (Separatoren)Die Ware ist ein Akkumulatorteil, aber kein Scheider (Separator). Es bleiben Gehäuse und obere Kappen übrig.
✓Obere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl: -auch Teile aus Aluminium und Aluminiumlegierungen enthaltend, -auch mit Dichtungselementen oder anderen Elementen aus Polymermaterial, -auch mit einer "Stromunterbrechungsvorrichtung" und einem "Entlüftungsventil", -auch mit Kunststoffsteckvorrichtungen, -mit einem Außendurchmesser von 17 mm oder mehr, nicht jedoch mehr als 18 mm oder rechteckig mit: -einer Länge von nicht mehr als 450 mm, -einer Breite von nicht mehr als 200 mm und -einer Höhe von nicht mehr als 150 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-BatterienDie Ware ist eine obere Kappe oder ein Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien. Sie hat einen Außendurchmesser von 17 mm bis 18 mm oder ist rechteckig mit höchstens 450 mm Länge, 200 mm Breite und 150 mm Höhe.
8507.90.80.55.0Metallgehäuse für Lithium-Ionen-Batterien

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0?

  • ×Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)8507.10
  • ×andere Blei-Akkumulatoren8507.20
  • ×Nickel-Cadmium-Akkumulatoren8507.30
  • ×Nickelhydrid-Akkumulatoren8507.50
  • ×Lithium-Ionen-Akkumulatoren8507.60
  • ×andere Akkumulatoren8507.80
  • ×Scheider (Separatoren)8507.90.31, 8507.90.39
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8507.90.80.10.0
  • ×andere, also nicht: Obere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl: -auch Teile aus Aluminium und …8507.90.80.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8507.90.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8507.90.80.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8507.90.80.55.0Obere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl: -auch Teile aus Aluminium und …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8507.90.80.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8507.90.80 eingereiht

89 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland37
Tschechien35
Frankreich8
Slowakei8
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26935/25-1DeutschlandLängs- und Querträger, - in Form von spezifisch im Hinblick auf die Einbausituation nach technischer Zeichnung …12.04.2029
DEBTI33196/25-1DeutschlandEntlüftungselement (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifisch gefertigten Grundkörper mit Bajonett-Anschluss und …12.04.2029
DEBTI44863/25-1DeutschlandBatteriegehäuse, - aus einer Aluminiumlegierung, quaderförmig, mit spezifisch angeordneten Aussparungen …25.01.2029
DEBTI37375/25-1DeutschlandKunststoffgehäuse / Abdeckung (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifischen Formteil aus Kunststoff mit …25.01.2029
DEBTI50562/25-1DeutschlandAkkubox, Art. 101817 (Abbildung siehe Anlage), - Gehäuse aus Kunststoff mit eingebauter Ladeelektronik, zur Aufnahme …18.01.2029
DEBTI47174/25-1DeutschlandGehäuseteile für Lithium-Ionen-Batterien, - Deckel und Seitenteil, rechteckig, auf einer Seite mit gitterförmiger …11.01.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8507.90.394Batterieseparatoren für Kraftfahrzeugbatterien, - in Form einer rechteckigen, porösen Folie aus Polyethylen, anteilig mit Kieselsäure und Prozessöl ausgestattet, einer Gesamtstärke von 0,6 - 1,5 mm …
8507.90.312Separatorfolie, - aus einer mit Keramik beschichteten, porösen Kunststofffolie (PE) auf Rollen, mit einer präzise auf Lithium-Ionen-Akkumulatoren zugeschnittenen Breite von 252,0 mm (mit einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0

€
8507.90.80.55.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8507.90.80.55.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)1,3 %130 €1.925 €2.055 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8507.90.80.55.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.1,3 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8507.90.80.55.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „elektrische Akkumulatoren“ auch solche Waren, die mit Hilfsvorrichtungen ausgestattet sind, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Sie können auch Teile des Schutzgehäuses der Waren enthalten, in denen sie verwendet werden sollen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8507.90.30 bis 8507.90.80Teile: Nicht hierher gehören z. B. Zellenverbinder für Akkumulatoren (Unterposition 8536.90.95).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8507.90.80

  1. 01.01.20118507.90.80neu eingeführt · aus 8507.90.20, aus 8507.90.90
  2. 01.01.20118507.90.80.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8507.90.20, 8507.90.90
  3. 01.01.20118507.90.80.90.0neu eingeführt · aus 8507.90.20, 8507.90.90
  4. 01.07.20128507.90.80.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.90.80
  5. 01.01.20228507.90.80.90.0neu eingeführt · aus 8507.90.80
  6. 01.07.20248507.90.80.55.0neu eingeführt · „Obere Kappe oder Gehäuse aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl: -auch Teile aus Aluminium und …“ · aus 8507.90.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Gehäuse für Lithium-Ionen-Batterien unter Warennummer 8507.90.80?

Gehäuse und obere Kappen aus einer Aluminium- oder Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien gehören in die Zolltarifnummer 8507.90.80.55.0, wenn sie einen Außendurchmesser von 17 mm bis 18 mm haben oder rechteckig sind mit höchstens 450 mm Länge, 200 mm Breite und 150 mm Höhe. Auch mit Dichtungselementen aus Polymermaterial oder Kunststoffsteckvorrichtungen bleiben sie in dieser Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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