01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8507.60?
Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 8507.60.00 unterscheiden sich nach Verwendung, Bauform, Maßen, Nennkapazität, Nennspannung und Technologie. Für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8507.60.00.10.0. Für Lithium-Ionen-Akkumulatorpacks in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für digitale Fotoapparate, mit einer Länge von 50 mm bis 120 mm und weiteren Maßangaben gilt die Zolltarifnummer 8507.60.00.29.0. Die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 erfasst Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die von keiner der davor stehenden Zolltarifnummern erfasst werden.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 16 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8507.60
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8507.60?
22 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8507.60. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Lithium-Ionen Batterie – 8507.60.00.90.0
Lithium-Ionen Akku – 8507.60.00.90.0
Power-Pack – 8507.60.00.90.0
Powerbank – 8507.60.00.90.0
Laptop-Teil – 8507.60.00.90.0
Batterie-Zelle – 8507.60.00.30.0
Batterie-Modul – 8507.60.00.90.0
Laptop-Batterie – 8507.60.00.90.0
Starthilfe Gerät – 8507.60.00.90.0
Handy-Akku – 8507.60.00.90.0
Batteriespeicher – 8507.60.00.33.0
Lifepo4-Batterie – 8507.60.00.90.0
LiPo-Batterie – 8507.60.00.90.0
Elektrofahrrad-Batterie – 8507.60.00.90.0
Elektroauto-Batterie – 8507.60.00.77.0
Batterie-Pack – 8507.60.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8507.60
Anmerkungen (7)
3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „elektrische Akkumulatoren“ auch solche Waren, die mit Hilfsvorrichtungen ausgestattet sind, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Sie können auch Teile des Schutzgehäuses der Waren enthalten, in denen sie verwendet werden sollen.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8507.60
Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurden drei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 11 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20268507.60.00.26.0neu eingeführt · Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm, -einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm, -einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm, -einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und -einer Leistung von 11 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 360 Wh
- 01.07.20268507.60.00.77.0neu eingeführt · Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 320 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V zur Verwendung bei der Herstellung von von Fahrzeugen der Unterpositionen 8701 bis 8705
- 01.01.20268507.60.00.15.0neu eingeführt · Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V, - einer Leistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 W, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern
- 01.01.20268507.60.00.28.0neu eingeführt · Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150mm, - einer Höhe von 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35mm, - einem Gewicht von 0,1kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5kg, - einer Nennspannung von 3,0 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 VDC, - einer Nennkapazität von nicht mehr als 150Ah zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
- 01.01.20268507.60.00.31.0neu eingeführt · Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) mit -einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm, -einer Breite von 33,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm, -einer Höhe von 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm, -einem Gewicht von 3,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg, -einer Leistung von 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 510 Wh und -einer Spannung von weniger als 45 V oder mehr als 70 V
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8507.60
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8507.60 gilt für einen Lithium-Ionen-Akkupack für digitale Fotoapparate?
Einen Lithium-Ionen-Akkupack in einem spezifischen Gehäuse für digitale Fotoapparate mit einer Länge von 50 mm bis 120 mm und den weiteren genannten Maßen ordnen Sie der Zolltarifnummer 8507.60.00.29.0 zu. Für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8507.60.00.10.0, andere Lithium-Ionen-Akkumulatoren fallen unter 8507.60.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex