01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8539.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8539.29.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8539.29.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8539.29.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0?
- ×innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)8539.10
- ×Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen8539.31, 8539.32, 8539.39
- ×Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen8539.41.00.00.0, 8539.49.00.00.0
- ×Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)8539.51.00.00.0, 8539.52.00.00.0
- ×Teile8539.90
- ×Wolfram-Halogen-Glühlampen8539.21
- ×andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V8539.22
- ×andere, für eine Spannung von8539.29.92, 8539.29.98
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8539.29.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8539.29.30.00.0 | Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8539.29.30 eingereiht
14 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI8335/26-1Deutschland | Glühlampen-Ersatzkasten (Abbildung siehe Anlage), - aus 4 KFZ-Glühlampen (1 x Brems-/Rücklicht 21/5 W BAY15D, 1 x … | 03.05.2029 |
| DEBTI3200/26-1Deutschland | Glühlampe im Doppelpack (Abbildung siehe Anlage) - Zweifaden-Glühlampe mit Glaskolben und Bajonettsockel (BAY 15D), - … | 22.02.2029 |
| DEBTI1422/26-1Deutschland | Glühlampen-Ersatzkasten H4, 10-teilig (Abbildung siehe Anlage). - Bestehend aus fünf Kfz-Glühlampen (1 x … | 19.02.2029 |
| DEBTI50036/25-1Deutschland | Glühlampe, (Abbildung siehe Anlage), - Einfaden-Glühlampe mit Glaskolben und Bajonettsockel (BA15S), - für eine … | 08.02.2029 |
| DEBTI50035/25-1Deutschland | Glühlampen-Ersatzkasten H7 10teilig (Abbildung siehe Anlagen), - aus fünf Kfz-Glühlampen (1 x Brems-/Rücklicht 21/5W … | 08.02.2029 |
| DEBTI50041/25-1Deutschland | Glühlampen-Ersatzkasten H4 11teilig (Abbildung siehe Anlage), - aus fünf Kfz-Glühlampen (2 x Brems-/Rücklicht 21/5W … | 08.02.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8539.29.98 | 5 | Glühbirne Röhrenlampe T16x54mm, Kappenbirne (Abbildung siehe Anlage), - Glühlampe, mit Glühfaden, einem röhrenförmigen, durchsichtigen Glaskolben und E14-Schraubsockel, warmweißes Licht (2800K) … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8539.29.30.00.0
Anmerkungen (1)
11. Im Sinne der Position 8539 umfasst der Begriff „Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“ a) „Leuchtdiodenmodule (LED-Module)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die auf Leuchtdioden (LED) basieren, welche in elektrischen Schaltkreisen angeordnet sind und weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthalten. Sie können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, diskreten passiven Bauelementen oder Waren der Position 8536 oder 8542 zur Stromversorgung oder -regelung ausgestattet sein. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) besitzen keinen Sockel, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht. b) „Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die mindestens ein Leuchtdiodenmodul (LED-Modul) enthalten, welches weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthält. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) unterscheiden sich darin von Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen), dass die Lampen einen Sockel besitzen, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8539.21.30 bis 8539.29.98 | andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen: Nicht hierher gehören z. B.: a) Kohlenfadenwiderstandslampen und Widerstandslampen mit veränderlichem Widerstand mit Eisenfäden und Wasserstoffüllung (Position 8533); b) Girlanden bestimmter Länge, mit einer Anzahl Fantasielämpchen, die durch elektrischen Draht miteinander verbunden sind, die hauptsächlich als Christbaumschmuck dienen (Position 9405). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-600/1508.12.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8539.29.30
- 01.01.19968539.29.30neu eingeführt · „Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art“ · aus 8539.29.10, 8539.29.31, 8539.29.39, 8539.29.91, 8539.29.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.19968539.29.30.00.0neu eingeführt · „Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art“ · aus 8539.29.10, 8539.29.31, 8539.29.39, 8539.29.91, 8539.29.99 (7 Unterteilungen)
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
