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gültig seit 01.07.2018

Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0 – China-Lenker, Alu/Kohlenstoff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für Fahrradlenker, auch mit integriertem Vorbau, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, die zur Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern bestimmt sind, wenn sie mit Ursprung in China oder aus China versandt werden und die Mengen- oder Bestimmungsbedingungen erfüllen. Fahrradlenker mit diesen Merkmalen, die nicht unter die China-Bedingungen fallen, gehören in 8714.99.10.89.0. Eine vZTA ordnet einen Lenker mit integriertem Vorbau, der Teil eines Rahmensets für ein Spezialfahrrad ist, in diese Nummer ein.

Typische Waren:Lenker mit integriertem Vorbau

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
Unterpositionfür Krafträder (einschließlich Mopeds)
Zolltarifnummerfür Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
andere
UnterpositionRahmen und Gabeln sowie Teile davon
UnterpositionFelgen und Speichen
UnterpositionNaben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
UnterpositionBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
ZolltarifnummerSättel
UnterpositionPedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturLenker
mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt
ZolltarifnummerFahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerGepäckträger
Kombinierte NomenklaturKettenschaltungen
Kombinierte Nomenklaturandere; Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8714.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8714.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8714.99.10.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8714.99.10.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen …
✓andere, also nicht: für Krafträder (einschließlich Mopeds), für Rollstühle und andere Fahrzeuge für BehinderteDie Ware muss ein Teil oder Zubehör für Fahrräder oder andere Zweiräder ohne Motor sein. Teile und Zubehör müssen erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Kapitel 86 bis 88 bestimmt sein.
✓andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon, Felgen und Speichen, Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze, Bremsen, einschließlich …Die Ware ist ein Lenker und fällt damit in die Unterposition 8714.99 als sonstiges Fahrradteil, das nicht unter die spezifisch genannten Teile dieser Unterposition fällt.
✓LenkerDie Ware muss ein Lenker für Fahrräder sein, also das Bauteil, mit dem der Fahrer das Fahrrad lenkt.
✓mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmtDie Ware hat Ursprung in China oder wird aus China versandt. Sie ist in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in solchen Mengen bestimmt; oder sie ist zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt.
✓Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)Die Ware ist ein Fahrradlenker, auch mit integriertem Vorbau, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium. Sie ist zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern bestimmt; eine vZTA zu einem Lenker mit integriertem Vorbau stützt diese Einreihung.
8714.99.10.20.0Fahrradlenker aus Kohlenstofffasern oder Aluminium, China

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0?

  • ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
  • ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
  • ×Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.91
  • ×Felgen und Speichen8714.92
  • ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
  • ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
  • ×Sättel8714.95.00.00.0
  • ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
  • ×Gepäckträger8714.99.30.00.0
  • ×Kettenschaltungen8714.99.50
  • ×andere; Teile8714.99.90
  • ×andere, also nicht: mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …8714.99.10.89.0, 8714.99.10.99.0
  • ×andere, also nicht: Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …8714.99.10.29.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.99.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8714.99.10.20.0Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …diese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.99.10.29.0andereAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung
8714.99.10.89.0Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.99.10.99.0andereAntidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.99.10 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien1
Dänemark1
vZTAWareGültig bis
DKBTI25-4847086DänemarkDie Ware stellt eine Lenkeinrichtung aus Stahlrohr für ein Lastenfahrrad dar. Die Ware ist wie ein umgekehrtes U …19.02.2029
CZBTI45/121785/2024-580000-04/01TschechienGemäß den bereitgestellten Informationen handelt es sich um einen Teil eines Fahrrads – einen Lenker mit integriertem …06.08.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8714.99.90179Warenzusammenstellung, sog. Cush Core, Foto siehe Anlage - bestehend aus einer Pannenschutzeinlage, einem Ventil mit Rändelschraube sowie zwei Stickerbögen, sog. Durchschlagschutz Reifeneinlage, - in …
8714.99.503Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht, in Form von Fahrradteilen, die in einem Set kombiniert sind, das die Elektrifizierung der Schalt- und Bremssteuerung eines Fahrrads …
8714.99.301Gepäckträger aus Aluminium, zur Montage an einem Fahrrad bestimmt, um den Transport eines Surfbretts zu ermöglichen. Er hat die Form von zwei U-förmigen Rohren, die an einem Ende mit einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0

€
8714.99.10.20.0Drittlandszoll4,7 %470 €1.989 €2.459 €
8714.99.10.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8714.99.10.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8714.91.10 bis 8714.99.90andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8714.99.10

  1. 01.01.19728714.99.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Lenker“
  2. 01.01.19978714.99.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.99.10
  3. 01.07.20188714.99.10.20.0neu eingeführt · „Fahrradlenker - auch mit integriertem Vorbau - aus Kohlenstofffasern und Kunstharz zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“ · aus 8714.99.10
  4. 01.07.20188714.99.10.29.0neu eingeführt · aus 8714.99.10
  5. 01.07.20188714.99.10.89.0neu eingeführt · „Fahrradlenker - auch mit integriertem Vorbau - aus Kohlenstofffasern und Kunstharz zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“ · aus 8714.99.10
  6. 01.07.20188714.99.10.99.0neu eingeführt · aus 8714.99.10
  7. 01.01.20198714.99.10.20.0Wortlaut geändert · „Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …“ · vorher „Fahrradlenker - auch mit integriertem Vorbau - aus Kohlenstofffasern und Kunstharz zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
  8. 01.01.20198714.99.10.89.0Wortlaut geändert · „Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …“ · vorher „Fahrradlenker - auch mit integriertem Vorbau - aus Kohlenstofffasern und Kunstharz zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
  9. 01.01.20208714.99.10.20.0Wortlaut geändert · „Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …“ · vorher „Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
  10. 01.01.20208714.99.10.89.0Wortlaut geändert · „Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der …“ · vorher „Fahrradlenker, - auch mit integriertem Vorbau, - entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0

Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, zur Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0?

Nein. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren. Die Zolltarifnummer 8714.99.10.20.0 erfasst nur Fahrradlenker für die Herstellung von Fahrrädern.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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