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gültig seit 01.01.2022

Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0 – Segelboote über 24 m ohne Seeschiff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Segelboote mit mehr als 24 m Länge, auch mit Hilfsmotor, ausgenommen aufblasbare Boote. Segelboote für die Seeschifffahrt gehören in Zolltarifnummer 8903.23.10.00.0, Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0 gilt für Segelboote, die nicht für die Seeschifffahrt bestimmt sind.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelWasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
PositionJachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
8903.11 – 8903.19aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)
Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor
Zolltarifnummermit einer Länge von 7,5 m oder weniger
Unterpositionmit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m
Unterpositionmit einer Länge von mehr als 24 m
Zolltarifnummerfür die Seeschifffahrt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
8903.31 – 8903.33Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
8903.93 – 8903.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8903.236-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8903.23.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8903.23.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8903.23.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0?

Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen › 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote …
✓Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit HilfsmotorDas Boot ist ein Segelboot, auch mit Hilfsmotor, und kein aufblasbares Boot.
✓mit einer Länge von mehr als 24 mDie Länge des Bootes muss mehr als 24 m betragen.
✓andere, also nicht: für die SeeschifffahrtDas Boot ist nicht für die Seeschifffahrt bestimmt.
8903.23.90.00.0Segelboote über 24 m ohne Seeschiff

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8903.23.90

ZolltarifnummerWortlaut
8903.23.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8903.23.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0

€
8903.23.90.00.0Drittlandszoll1,7 %170 €1.932 €2.102 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Haiti, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8903.23.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 89, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 8901.10.10, 8901.20.10, 8901.30.10, 8901.90.10, 8902.00.10, 8903.22.10, 8903.23.10, 8903.32.10, 8903.33.10, 8904.00.91 und 8906.90.10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 89 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8903.23.90

  1. 01.01.20228903.23.90neu eingeführt · aus 8 Vorgängern
  2. 01.01.20228903.23.90.00.0neu eingeführt · aus 8 Vorgängern

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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