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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0 – Sitze für Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

94Kapitel01Position10HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden Sitzmöbel für Luftfahrzeuge, die im Allgemeinen aus leichtem und widerstandsfähigem Material hergestellt sind. Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art gehören in 9401.20.00.00.0. Schleudersitze für Flugzeuge werden nicht als Sitzmöbel eingereiht, sondern als Teile von Luftfahrzeugen in Position 8803.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittVerschiedene Waren
KapitelMöbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude
PositionSitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
ZolltarifnummerSitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten ArtDiese Seite
ZolltarifnummerSitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
Zolltarifnummerandere Sitzmöbel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9401.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9401.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9401.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9401.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0?

Kapitel 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel … › 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402) …
✓Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten ArtDie Ware ist ein Sitzmöbel, das für Luftfahrzeuge bestimmt ist und sich durch seine Bauweise von Sitzen für andere Beförderungsmittel unterscheidet. Oft erkennt man das an der Verstellbarkeit, an einer besonderen Befestigung auf dem Boden oder an der Wand oder an Sicherheitsgurten bzw. Vorrichtungen zu deren Anbringen. Sitze bleiben in Position 9401, auch wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden.
9401.10.00.00.0Sitze für Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 9401.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
9401.10.00.00.0Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9401.10.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0

€
9401.10.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9401.10.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 94, Anmerkung 2
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden. Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden: a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken; b) Sitze und Bettgestelle.
Wortlaut · Kapitel 94, Anmerkung 3
3. A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden. B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
9401.10.00Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art: Hierher gehören Sitzmöbel, die im Allgemeinen aus leichtem und widerstandsfähigem Material hergestellt sind (z.B. aus Duraluminium). Sie lassen sich in den meisten Fällen durch ihre andersartige Bauweise (verstellbar, besondere Befestigungsart auf dem Boden oder an der Wand, Sicherheitsgurte oder entsprechende Vorrichtungen für das Anbringen solcher Gurte usw.) von …

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-725/2109.03.2023Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. …
C-635/2109.02.2023Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 94 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 9401.10.00

  1. 01.01.19729401.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art“
  2. 01.01.19729401.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art“
  3. 01.01.19889401.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9401.10.10, 9401.10.90
  4. 01.01.19889401.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9401.10.10, 9401.10.90
  5. 01.01.20179401.10.00wieder anmeldefähig · aus 9401.10.00
  6. 01.01.20179401.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 9401.10.00

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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