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gültig seit 07.07.2026

Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0 – Mineraliensammlungen über 200 Jahre

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Sammlungen und Sammlungsstücke aus Mineralien mit mineralogischem Wert, die über 200 Jahre alt sind. Paläontologische Gegenstände über 200 Jahre alt gehören in 9705.29.00.30.0, botanische Gegenstände über 200 Jahre alt in 9705.29.00.18.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
KapitelKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
PositionSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
UnterpositionSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert
Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert
Unterpositionmenschliche Exemplare und Teile davon
UnterpositionExemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon
Unterpositionandere
über 200 Jahre alt
ZolltarifnummerSammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
ZolltarifnummerGegenstände von botanischem Interesse
ZolltarifnummerMineralienDiese Seite
ZolltarifnummerGegenstände von paläontologischem Interesse
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9705.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9705.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9705.29.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9705.29.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0?

Kapitel 97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten › 9705 Sammlungen und Sammlungsstücke von …
✓Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem WertDie Ware ist eine Sammlung oder ein Sammlungsstück von mineralogischem Wert. Dieser Wert bestimmt, dass die Ware in diese Warennummer fällt.
✓andere, also nicht: menschliche Exemplare und Teile davon, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davonFür die Ware bleibt ein Sammlungsstück mineralogischer Art, das nicht als Exemplar eines Menschen oder einer seltenen Art zählt.
✓über 200 Jahre altDas Stück ist über 200 Jahre alt. Jüngere Stücke gehören nicht in diese Zeile.
✓MineralienDie Ware ist ein Mineral als Sammlungsstück. Das Stück gehört nach seinem Stoff zu den Mineralien.
9705.29.00.20.0Mineraliensammlungen über 200 Jahre alt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 9705.29.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
9705.29.00.12.0Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen UrsprungsVeterinärkontrolle
9705.29.00.18.0Gegenstände von botanischem Interesse–
9705.29.00.20.0Mineraliendiese Seite–
9705.29.00.30.0Gegenstände von paläontologischem Interesse–
9705.29.00.50.0andere–
9705.29.00.90.0Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen UrsprungsVeterinärkontrolle
9705.29.00.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9705.29.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0

€
9705.29.00.20.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle bei Kulturgütern · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Belarus, Haiti, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 97, Anmerkung 5
5. A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97. B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
Wortlaut · Kapitel 97, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die: a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen; b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind; c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen. Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke: — Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren, — Rennkraftfahrzeuge und …

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-205/8014.07.1981BLINKENDE LEUCHTKREISE AUS EINEM KREISFÖRMIGEN KUNSTSTOFFGESTELL , AUF DEM FARBLICH UNTERSCHIEDLICHE , BEI STROMZUFUHR BLINKENDE GLÜHLAMPEN ANGEBRACHT SIND , SIND DER TARIFNUMMER 97.05 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN .
C-259/9703.12.1998Die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein historischer oder …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 97 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 9705.29.00

  1. 01.01.20229705.29.00neu eingeführt · aus 9705.00.00
  2. 01.01.20229705.29.00.90.0neu eingeführt · aus 9705.00.00
  3. 28.06.20259705.29.00.12.0neu eingeführt · „Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs“ · aus 9705.29.00
  4. 28.06.20259705.29.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 9705.29.00
  5. 07.07.20269705.29.00.18.0neu eingeführt · „Gegenstände von botanischem Interesse“ · aus 9705.29.00
  6. 07.07.20269705.29.00.20.0neu eingeführt · „Mineralien“ · aus 9705.29.00
  7. 07.07.20269705.29.00.30.0neu eingeführt · „Gegenstände von paläontologischem Interesse“ · aus 9705.29.00
  8. 07.07.20269705.29.00.50.0neu eingeführt · aus 9705.29.00
  9. 07.07.20269705.29.00.90.0neu eingeführt · „Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs“ · aus 9705.29.00
  10. 07.07.20269705.29.00.99.0neu eingeführt · aus 9705.29.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mineraliensammlungen über 200 Jahre alt unter 9705.29.00?

Mineralien über 200 Jahre alt gehören in die Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0. Paläontologische Gegenstände über 200 Jahre alt gehören in 9705.29.00.30.0.

Wann wurde die Zolltarifnummer 9705.29.00.20.0 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 07.07.2026 geändert. Zuvor wurde sie am 28.06.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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