01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9705.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9705.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9705.29.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9705.29.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0?
- ×Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert9705.10
- ×Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert9705.31, 9705.39.00.00.0
- ×menschliche Exemplare und Teile davon9705.21
- ×Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon9705.22
- ×andere, also nicht: über 200 Jahre alt9705.29.00.90.0, 9705.29.00.99.0
- ×Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs9705.29.00.12.0
- ×Gegenstände von botanischem Interesse9705.29.00.18.0
- ×Mineralien9705.29.00.20.0
- ×andere, also nicht: Gegenstände von paläontologischem Interesse9705.29.00.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 9705.29.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 9705.29.00.12.0 | Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs | Veterinärkontrolle |
| 9705.29.00.18.0 | Gegenstände von botanischem Interesse | – |
| 9705.29.00.20.0 | Mineralien | – |
| 9705.29.00.30.0 | Gegenstände von paläontologischem Interessediese Seite | – |
| 9705.29.00.50.0 | andere | – |
| 9705.29.00.90.0 | Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs | Veterinärkontrolle |
| 9705.29.00.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9705.29.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0
Anmerkungen (2)
5. A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97. B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die: a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen; b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind; c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen. Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke: — Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren, — Rennkraftfahrzeuge und …
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-205/8014.07.1981 | BLINKENDE LEUCHTKREISE AUS EINEM KREISFÖRMIGEN KUNSTSTOFFGESTELL , AUF DEM FARBLICH UNTERSCHIEDLICHE , BEI STROMZUFUHR BLINKENDE GLÜHLAMPEN ANGEBRACHT SIND , SIND DER TARIFNUMMER 97.05 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN . |
| C-259/9703.12.1998 | Die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein historischer oder … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 97 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 9705.29.00
- 01.01.20229705.29.00neu eingeführt · aus 9705.00.00
- 01.01.20229705.29.00.90.0neu eingeführt · aus 9705.00.00
- 28.06.20259705.29.00.12.0neu eingeführt · „Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs“ · aus 9705.29.00
- 28.06.20259705.29.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 9705.29.00
- 07.07.20269705.29.00.18.0neu eingeführt · „Gegenstände von botanischem Interesse“ · aus 9705.29.00
- 07.07.20269705.29.00.20.0neu eingeführt · „Mineralien“ · aus 9705.29.00
- 07.07.20269705.29.00.30.0neu eingeführt · „Gegenstände von paläontologischem Interesse“ · aus 9705.29.00
- 07.07.20269705.29.00.50.0neu eingeführt · aus 9705.29.00
- 07.07.20269705.29.00.90.0neu eingeführt · „Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs“ · aus 9705.29.00
- 07.07.20269705.29.00.99.0neu eingeführt · aus 9705.29.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0
Seit wann gilt die Unterteilung von 9705.29.00 in 11-stellige Nummern wie 9705.29.00.30.0?
Seit dem 07.07.2026 ist die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 9705.29.00 geändert. Die Warennummer 9705.29.00 entstand am 01.01.2022 aus 9705.00.00.
Welche Zolltarifnummer gilt für Fossilien unter 9705.29.00?
Fossilien gehören in 9705.29.00.30.0, wenn sie Gegenstände von paläontologischem Interesse sind und über 200 Jahre alt sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile