Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0906 - Zimt und Zimtblüten
- Unterposition: 0906 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zolltarifnummer: 0906 1900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit der Ware abweichen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cassia
Der HS-Code für Cassia lautet 0906.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0906.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0906.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0906.19.00.00.0.
Einreihung von Cassia nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Cassia erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie nach dem Wortlaut der Position 0906 und der Unterpositionen 0906.11 und 0906.19. Maßgeblich ist die botanische Art (Cinnamomum cassia) und der Verarbeitungsgrad (weder gemahlen noch zerkleinert).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cassia
Alternative Einreihung
Zimt und Zimtblüten - gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Cassia (0906) ≠ Zimt und Zimtblüten - gemahlen oder sonst zerkleinert (0906)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cassia bleibt die Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Cassia (0906) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge - andere (1302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cassia bleibt die Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn Cassia nicht als getrocknete Rinde, sondern als Extrakt vorliegt:
Alternative Einreihung
Zimt und Zimtblüten - gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cassia ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cassia (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Cassia
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Cassia
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Cassia mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verarbeitungsgrad ein.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Cassia
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Cassia angefragt:
