Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Baumwoll-Canvas erfolgt über die folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelBAUMWOLLE52
- PositionGewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g5209
- Unterpositiongefärbt520931
- Zolltarifnummerin Leinwandbindung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Canvas
Der HS-Code für Baumwoll-Canvas lautet 5209.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5209.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5209.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5209.31.00.00.0.
Einreihung von Baumwoll-Canvas nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Baumwoll-Canvas erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 6 legt die Einreihung in die Unterpositionen derselben Stufe fest. Für Baumwoll-Canvas ist die genaue Bestimmung der Bindungsart (Leinwand-, Köper- oder andere Bindung) entscheidend für die Wahl der korrekten Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Canvas
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungroher Canvas (roh, Leinwandbindung) – für ungefärbte, naturbelassene Ware | 5209.11.00.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihunggefärbter Canvas in Köperbindung – wenn die Bindung nicht Leinwand, sondern Köper ist | 5209.32.00.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihunggefärbter Canvas in anderer Bindung (z.B. Panama, Rips, Atlas) | 5209.39.00.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihungleichterer Canvas ≤200 g/m², gebleicht | 5208.21.00.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumwoll-Canvas (5209) ≠ roher Canvas (roh, Leinwandbindung) – für ungefärbte, naturbelassene Ware (5209) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Canvas bleibt die Zolltarifnummer 5209.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Canvas (5209) ≠ gefärbter Canvas in Köperbindung – wenn die Bindung nicht Leinwand, sondern Köper ist (5209) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Canvas bleibt die Zolltarifnummer 5209.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Canvas (5209) ≠ gefärbter Canvas in anderer Bindung (z.B. Panama, Rips, Atlas) (5209) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Canvas bleibt die Zolltarifnummer 5209.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Canvas (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21018/15-1 | Möbelbezugsstoff, 100 % Baumwolle, 340 g/m², gefärbt, Leinwandbindung – eingereiht in 5209.31.00.00.0 | 5209.31.00.00.0 |
| DE18828/10-1 | Schuhobermaterial, 100 % Baumwolle, >200 g/m², gefärbt, Leinwandbindung – eingereiht in 5209.31.00.00.0 | 5209.31.00.00.0 |
| DEBTI43027/19-1 | Pocketing, Baumwolle, 220 g/m², gefärbt, Leinwandbindung – eingereiht in 5209.31.00.00.0 | 5209.31.00.00.0 |
| DE21373/11-1 | Baumwoll-Pocketing, 100 % BW, 230 g/m², gefärbt, Leinwandbindung – eingereiht in 5209.31.00.00.0 | 5209.31.00.00.0 |
| DEBTI52620/19-1 | Textillaminat Möbelbezugsstoff, Baumwoll-Oberlage – eingereiht in 5209.31.00.00.0 | 5209.31.00.00.0 |
| DE23768/16-1 | Textillaminat Möbelbezugsstoff, Baumwoll-Oberlage – eingereiht in 5209.31.00.00.0 | 5209.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Baumwoll-Canvas. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und das Zollverfahren ein, um den Zollbetrag, die Einfuhrumsatzsteuer und die Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
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