Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarifpfad für Bühnen-Equipment führt von Abschnitt XVI über Kapitel 85 zur Position 8537.
Die Hierarchie zeigt den genauen Aufschlüsselungsweg zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionTafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 85178537
- Unterpositionfür eine Spannung von 1 000 V oder weniger853710
- Kombinierte Nomenklaturandere85371091
- Kombinierte Nomenklaturspeicherprogrammierbare Steuerungen85371091
- TARICandere8537109120
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bühnen-Equipment
Der HS-Code für Bühnen-Equipment lautet 8537.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8537.10.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8537.10.91.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8537.10.91.99.0.
Einreihung von Bühnen-Equipment nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die zolltarifliche Einreihung.
Für Bühnen-Equipment ist insbesondere AV 1 maßgeblich: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln oder Abschnitten. Hier greift Position 8537, die Tafeln, Felder, Konsolen und Pulte mit elektrischen Schalt- oder Steuergeräten umfasst.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bühnen-Equipment
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlternative für nicht-speicherprogrammierbare Bedieneinheiten/Controller für Beleuchtung (vZTA DEBTI12385/17-1) | 8537.10.98.99.0 | 2,1 % |
| Alternative EinreihungAlternative für eigenständige Geräte wie DMX-Splitter/Merger ohne Steuerungsfunktion | 8543.70.90.99.0 | 2,1 % |
| Alternative EinreihungAlternative für reine PC-angeschlossene DMX-Interfaces ohne eigenständige Steuerungsfunktion | 8471.80.00.00.0 | 2,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bühnen-Equipment (8537) ≠ Alternative für nicht-speicherprogrammierbare Bedieneinheiten/Controller für Beleuchtung (vZTA DEBTI12385/17-1) (8537) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bühnen-Equipment bleibt die Zolltarifnummer 8537.10.91.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bühnen-Equipment (8537) ≠ Alternative für eigenständige Geräte wie DMX-Splitter/Merger ohne Steuerungsfunktion (8543) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bühnen-Equipment bleibt die Zolltarifnummer 8537.10.91.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bühnen-Equipment (8537) ≠ Alternative für reine PC-angeschlossene DMX-Interfaces ohne eigenständige Steuerungsfunktion (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bühnen-Equipment bleibt die Zolltarifnummer 8537.10.91.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn Ihr Gerät nicht in die beschriebene Position 8537 fällt, prüfen Sie folgende Einreihungsmöglichkeit:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlternative für reine PC-angeschlossene DMX-Interfaces ohne eigenständige Steuerungsfunktion | 8471.80.00.00.0 | 2,1 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bühnen-Equipment (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3785/15-1 | DMX-Lichtsteuergerät mit Touchscreen, Bedientasten und Schiebereglern zur Steuerung von DMX-Beleuchtungsanlagen | 8537.10.91.99.0 |
| DE13372/14-1 | Lichtsteuerpult 'Full Boar 4-Console' mit Displays, DMX512-Anschlüssen zur Steuerung von Bühnenscheinwerfern | 8537.10.91.99.0 |
| DEBTI40434/21-1 | Handheld Smart Addresser (Bediengerät) zur Adressierung und Steuerung von DMX-Empfängern | 8537.10.91.99.0 |
| DEBTI24941/18-1 | 2-Kanal-Universal-Dimmer, speicherprogrammierbar, DMX512, zur Helligkeitssteuerung | 8537.10.91.99.0 |
| DE13671/15-1 | Dimmaktor (KNX) zur Steuerung von Beleuchtungskörpern | 8537.10.91.99.0 |
| DEBTI17304/22-1 | KNX-Dimm-Aktor, speicherprogrammierbare Steuerung für Beleuchtungsinstallationen | 8537.10.91.99.0 |
| DE13855/14-1 | LED-Steuergerät (LED-Treiber), speicherprogrammierbar, zur Steuerung von Lichtimpulsen | 8537.10.91.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,1 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Bühnen-Equipment
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Bühnen-Equipment mit unserem Zollrechner. Addieren Sie zum Zollwert (Warenwert + Transportkosten) den Drittlandszollsatz von 2,1 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Beispiel: Bei einem Warenwert von 5.000 € zzgl. Transport fallen ca. 105 € Zoll und ca. 969,95 € EUSt an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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